Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d)

Bundeskartellamt

  • Bonn
  • Post Date: 23. October 2025
Job Description

Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs. Dabei arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landeskartellbehörden und ausländischen Kartellbehörden zusammen. Näheres unter www.bundeskartellamt.de.

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d)1


(Referenznummer: 25-17)

in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektoren­auftraggebern und Konzessions­gebern Informationen zur Verfügung, die diese bei der Prüfung unterstützen, ob ein Unternehmen wegen Gesetzes­verstößen von einem Vergabe­verfahren ausgeschlossen werden soll. Hierdurch leistet das Wettbewerbs­register einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen.


  • Prüfen und Bearbeiten von Mitteilungen der Verfolgungs­behörden sowie von Stellung­nahmen der Unternehmen zu der geplanten Register­eintragung
  • Bearbeiten von Anträgen natürlicher Personen oder Unternehmen auf Erteilung einer Selbstauskunft
  • Prüfen und Bearbeiten von Anträgen auf vorzeitige Löschung aus dem Register wegen Selbstreinigung
  • Bearbeiten von Grundsatz­angelegenheiten und konzeptionellen Fragen im Zusammenhang mit Betrieb und Weiterentwicklung des Wettbewerbs­registers
  • Datenverwaltung

  • Eine abgeschlossene Laufbahn­prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Laufbahn­prüfung für den gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger­laufbahn) oder
  • ein mit einem Bachelor oder Fachhochschul-Diplom erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltungs­wissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Betriebs­wirtschaftslehre, Wirtschafts­wissenschaften, Recht oder Wirtschaftsrecht.

Sofern Sie einen ausländischen Bildungs­abschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungs­unterlagen möglichst einen Nachweis über die Anerkennung dieses Abschlusses durch die Zentrale für ausländisches Bildungswesen der Kultus­minister­konferenz bei. Weitere Informationen können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen unter https://www.kmk.org/zab entnommen werden.

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • IT‑Affinität, gute EDV‑Anwender­kenntnisse in Microsoft-Office-Standard­anwendungen und die Bereitschaft, sich in andere IT‑Anwendungen einzuarbeiten
  • Ein überzeugendes und sicheres Auftreten
  • Ausgeprägte kommunikative und kooperative Fähigkeiten für die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern
  • Analytisches, ergebnis­orientiertes Denken und Handeln
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
  • Eine selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
  • Eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache
  • Bereitschaft und Fähigkeit, wechselnde (ggf. auch fachfremde) Aufgaben zu übernehmen und sich in verschiedene Rechtsgebiete einzuarbeiten

Von Vorteil sind außerdem:

  • Verwaltungserfahrung
  • Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
  • Vertrautheit im Umgang mit den Strukturen und Abläufen einer Behörde

  • Die Einstellung erfolgt unbefristet in der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit einer sechsmonatigen Probezeit.
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamten­verhältnis vorgesehen.
  • Sofern Sie bereits in einem Beamten­verhältnis stehen, streben wir eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zum Bundes­kartellamt an. Die Stelle ist nach der Besoldungs­gruppe A 9g bis A 11 Bundes­besoldungs­ordnung (BBesO) bewertet.
  • Im Beamtenverhältnis erfolgt die Beförderung in das erste Beförderungs­amt (A 10 BBesO) bei entsprechender Leistung bereits ca. ein bis anderthalb Jahre nach Beendigung der beamten­rechtlichen Probezeit.

Außerdem bieten wir Ihnen

  • Sicherheit: Eine unbefristete Einstellung und Arbeitsplatz­sicherheit.
  • Sinnhaftigkeit: Einen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen, vielschichtigen und interessanten Aufgaben sowie ein hohes Maß an selbstständiger und entscheidungsorientierter Arbeit in einem angenehmen Arbeitsumfeld aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und Nachwuchskräften.
  • Gemeinwohlorientierung: Mit Ihrer Tätigkeit helfen Sie, den Wettbewerb zu sichern und dienen daher nicht nur (abstrakt) dem Staat, sondern schützen konkret Innovation und Wohlstand in Deutschland.
  • Familienbewusste Personalpolitik: Seit 2015 mit dem audit berufundfamilie® ausgezeichnet, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen, nach den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Modellen sowie Telearbeitsplätze. Nach der Einarbeitungszeit besteht die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten.
  • Weiterentwicklung: Umfangreiche Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen unserer Personalentwicklung.
  • Teamzugehörigkeit: Einen Nachwuchskreis (NWK), der neuen Kolleginnen und Kollegen als Anlauf- und Austauschstelle dient. Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der NWK-Fahrt zu einer ausländischen Wettbewerbsbehörde.
  • Weitere Vorteile: Einen Arbeitgeber-Zuschuss für ein Deutschlandticket als Jobticket für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Eine zusätzliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vermögenswirksame Leistungen.
Weitere Informationen:

Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Die Arbeitsplätze im Bundeskartellamt sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Bei Vorliegen entsprechender Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Bundeskartellamt gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Bundes­gleichstellungs­gesetz werden Frauen verstärkt aufgefordert, sich zu bewerben.

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