Jobbeschreibung
STELLENAUSSCHREIBUNG Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner IT-Verfahren ist gelebte Praxis. Bei der Gemeinde Südlohn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters (m/w/d) unbefristet als Vollzeitbeamtenstelle neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen unter Verleihung eines Amtes ab A 13 LBesG NRW. Es ist beabsichtigt, die/den zukünftige/n Fachbereichsleiter/in zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Strategische und wirtschaftliche Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und zentrale Steuerung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben, der Gremienarbeit sowie Sonderaufgaben für den Bürgermeister Regelung und Organisation des allgemeinen Dienstbetriebes Leitung der Aufgabenbereiche Organisation, IT, Personalwesen, Schule, Recht, Kultur, Jugend, Sport Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikations- und Informationstechnik, Weiterentwicklung der digitalen Strategie, Breitbandbeauftragte/r der Gemeinde Erarbeitung von zukunftsweisenden Strategien zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltung und ihrer Betriebe und Außenstellen Planung und Steuerung von Projekten, Beratung und Begleitung von Projekten in allen gemeindlichen Organisationseinheiten Budget- und Investitionsplanung für den Verantwortungsbereich und Umsetzungsverantwortung für die Planungen Es ist beabsichtigt, die/den zukünftige/n Fachbereichsleiter/in zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen Was erwarten wir von Ihnen: Erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes Belegbare, mehr als zweijährige Berufs- und Führungserfahrung im Umfeld der Kommunalverwaltung (z.B. Kommune, Kreis, städtische Gesellschaft oder vergleichbar). einschließlich fundierter Rechts- und Fachkenntnisse in mindestens einem der Aufgabenbereiche Ein zu dem Aufgabengebiet passender Masterabschluss, wie z.B. Master of Public Management (MPM) oder Master of Business Administration, qualifiziert Sie gegenüber gleich beurteilten Bewerbern zusätzlich Eigeninitiative, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Organisationstalent, Flexibilität, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein Hohe Sozialkompetenz, Kooperations-, Kontakt-, Konflikt- und Teamfähigkeit, kooperativer Führungsstil Ausgeprägtes wirtschaftliches und kostenbewusstes Denken und Handeln Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Rat und den sonstigen politischen Gremien Sicherer Umgang mit der IT Zeitliche Flexibilität und Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeit (Teilnahme an Sitzungen, etc.) Was bieten wir Ihnen: eine herausfordernde und spannende Aufgabe mit großer Eigenverantwortung Arbeiten in einem motivierten Team und einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz Möglichkeit des mobilen Arbeitens vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen unter Verleihung eines Amtes nach A 13 oder A 14 LBesG NRW Bei der Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW erfolgt eine Aufwandsentschädigung gem. § 5 Abs.1 EingrVO Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung ein betriebliches Gesundheitsmanagement Unterstützung von Dienstfahrrädern im Rahmen der Entgeltumwandlung (Jobrad) Die Gemeinde Südlohn hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner IT-Verfahren ist gelebte Praxis. Die Gemeinde Südlohn hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Haben Sie Interesse? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 20. Dezember 2025 ein bei der Gemeinde Südlohn Winterswyker Straße 1 46354 Südlohn oder nutzen Sie die Onlinebewerbung unter www.suedlohn.de/bewerbung . Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen einverstanden, dass die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten vorübergehend gespeichert werden. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bürgermeister Markus Lask Tel.: 02862/582-12 E-Mail:
[email protected] Ausführliche Informationen finden Sie auch unter www.suedlohn.de .
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