Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungs­fachangestellten (m/w/d) – Fachrichtung Bundesverwaltung

Bundesamt für Justiz

  • Bonn
  • Veröffentlicht am: 28. November 2025
Jobbeschreibung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundes­oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit mehr als 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir zum 1. August 2026 mehrere Ausbildungsplätze zur bzw. zum

Verwaltungs­fachangestellten (m/w/d)
– Fachrichtung Bundesverwaltung

an.

  • Standort: Bonn
  • Bewerbungsfrist: 5. Februar 2026
  • Vergütung:
    1. Ausbildungsjahr
    1.368,26 EUR

    2. Ausbildungsjahr
    1.418,20 EUR

    3. Ausbildungsjahr
    1.464,02 EUR

Ausbildungsinhalte:

  • eine fundierte Ausbildung in einer international tätigen Bundes­oberbehörde
  • Berufsschulunterricht im Block sowie Praxis­ausbildung mit mehrwöchigen Einsätzen im Fachbereich
  • zusätzlicher Begleitunterricht zur Vertiefung Ihrer fachlichen Kompetenzen durch das Bundes­verwaltungsamt in Köln

Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungs­dauer um sechs Monate zu verkürzen.


Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie praxisnahe Einblicke in verschiedene Verwaltungs­bereiche wie Personal-, Haushalts- und Finanzwesen sowie rechtliche und organisatorische Aufgaben. Sie unterstützen bei der Bearbeitung von Personal­angelegenheiten, wirken an der Erstellung von Haushalts­plänen mit und übernehmen administrative Aufgaben in der Büroorganisation.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, in spannenden Fachbereichen wie der Auslandsadoption, internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, Ordnungsgeld­festsetzung oder Zwangsvollstreckung mitzuarbeiten.

Zudem lernen Sie den Umgang mit modernen IT‑Systemen und arbeiten aktiv an der Optimierung von Prozessen mit.


  • Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
  • eine gründliche und konzentrierte Arbeitsweise
  • gute Allgemeinbildung sowie gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift (Deutschkenntnisse mindestens Niveau C1, Englischkenntnisse B2)
  • Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung bei serviceorientierter Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Eigenständigkeit

  • Übernahme nach der Ausbildung bei entsprechender Leistung (§ 16a TVAöD)
  • Bezuschussung des Deutschlandtickets
  • ein iPad mit Tastatur sowie einem Apple Pencil
  • Ausbildungsausflüge, Events und betriebliches Gesundheitsmanagement
  • einen modernen Arbeitsplatz mit Gleitzeit und bis zu zwei Homeoffice-Tagen pro Woche
  • Jahressonderzahlung sowie jährlicher Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 €
  • Möglichkeit der Teilnahme an einem Europa-Praktikum (aus dem Erasmus+-Programm der Europäischen Union)
  • Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit (die personellen und organisatorischen Möglichkeiten werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen im Einzelnen geprüft)
  • Aktive Gesundheitsförderung
  • Ortsflexibles Arbeiten
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Gutes Arbeitsklima
  • Zukunftssicherer Job
  • Fort- und Weiterbildung
  • Zuschuss Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Doppelqualifikation:

Das Bundesamt für Justiz ermöglicht ergänzend zur Berufsausbildung parallel eine schulische Ausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Damit haben Sie nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung die Möglichkeit, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist die Fachoberschulreife mit mindestens guten Noten in Deutsch, Englisch und Mathematik. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann im Zuge der Doppelqualifikation nicht angeboten werden.

Begrüßt werden Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrem Alter sowie ihrer sexuellen Identität oder Orientierung.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Bei ausländischen Bildungs­abschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) unter kmk.org/zab oder unter dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. Bei der Zeugnis­bewertung ggf. anfallende Gebühren können nicht erstattet werden.

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