Jobbeschreibung
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Zentralabteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreismusikschule, ist die unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich der Krankenhilfe
Entgelt / Besoldung:
EG 9b TVöD VKA bzw.
A 10 LBesG ca. 46.700,-
bis 65.600,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40 Wochenstunden
Starttermin:
nächstmöglich
- Gesundheitsversorgung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII):
- Ambulante, stationäre Krankenhilfe und vorbeugende Gesundheitshilfe nach §§ 47 bis 48 SGB XII im Rahmen des Betreuungsverhältnisses nach § 264 SGB V
- Hilfe zur Familienplanung nach § 49 SGB XII
- Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
- Leistungen bei Krankheit für Leistungsberechtigte nach § 4 AsylbLG, Analogleistungen für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG im Rahmen des Betreuungsverhältnises nach § 264 SGB V
- Sonstige Hilfen nach § 6 AsylbLG
- Prüfung und Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG:
- Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in krankenversicherungsrechtlichen Fragen
- Anmeldung und Durchsetzung von vorrangigem Krankenversicherungsschutz
- Anmeldung und Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf Kostenerstattung
- Überleitung und Durchsetzung von privat-rechtlichen Ansprüchen
- Erlass von Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden
- Erlass von Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden
- Zuarbeit bei Widerspruchs- und Klageverfahren
- Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) oder
- Vergleichbare Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/in (zweite Angestelltenprüfung) oder
- Beamten mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst) mit der Bereitschaft zur Fortbildungsqualifizierung
- Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener erster Angestelltenprüfung, die zum Besuch des zweiten Angestelltenlehrgangs bereit sind oder
- Langjährig Beschäftigte mit mindestens zwanzigjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, denen aufgrund der Ausnahmeregelung des Bezirkstarifvertrages der Zugang zu der Entgeltgruppe 9b eröffnet ist
ERWARTUNGEN
- Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts oder des Krankenversicherungsrechts sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich
- Selbstständige, verantwortungsbewusste und serviceorientierte Arbeitsweise
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Sicherheit im Umgang mit Publikum
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
- Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
- Vermögenswirksame Leistungen
- zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
- viele Teilzeitmodelle
- zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
- kostenfreie Parkplätze
- gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
- Telearbeit
- Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
- krisensicherer Arbeitsplatz
- Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.