Jobbeschreibung
Für das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Assistenzkraft (m/w/d) im Sachgebiet Ausländerwesen, Wahlen, Personenstandsrecht
unbefristet in Vollzeit / Teilzeit
- Unterstützung der Sachgebiets- und Fachbereichsleitung bei der Büroorganisation und Kundenkorrespondenz sowie bei kassen- und abrechnungstechnischen Aufgaben
- Eigenständige Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen und Abwicklung des damit in Zusammenhang stehenden Parteiverkehrs
- Ausfertigung von Beglaubigungsvermerken bis zur Unterschriftsreife
- Vorarbeiten bei Namensänderungsanträgen und Ausstellung der entsprechenden Urkunden
- Bewerben können sich Personen mit Abschluss als Verwaltungsfachkraft (m/w/d), Bürokauffrau / -mann (m/w/d), Bankkauffrau / -mann (m/w/d) sowie ausgebildete Rechtsanwalts-, Steuer- und Notarfachangestellte (m/w/d) oder mit einer abgeschlossenen kaufmännische Ausbildung mit förderlicher Berufserfahrung
- Erfüllung der persönlichen, beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen (u. a. spezifische Vor- und Ausbildung, gesundheitliche Eignung)
Darüber hinaus wünschen wir uns:
- Berufserfahrung im Bereich eines Sekretariats von Vorteil
- Ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Organisationstalent sowie ein sicheres und freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit und Kommunikationsgeschick
- Hohe Serviceorientierung, Zuverlässigkeit und Loyalität
- Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck
- Fundierte Kenntnisse im Umgang mit EDV und Kommunikationstechniken
- Für externe Bewerber/innen (m/w/d) Einstellung in Entgeltgruppe 5 TV-L; nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
- Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- Wertschätzenden Umgang zwischen Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Gleitende Arbeitszeit
- Attraktive Sozialleistungen, wie zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder vom ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist.
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