Jobbeschreibung
In der Landeshauptkasse Bremen – Hauptsachgebiet Buchführung – ist ab sofort
die Stelle eines/einer
Bearbeiters/Bearbeiterin (w/m/d)
Bes.Gr. A 6 bzw. Entgeltgruppe 6 TV-L
unbefristet zu besetzen.
Die Stelle ist für Teilzeitarbeit geeignet.
Die Landeshauptkasse Bremen nimmt als zentrale öffentliche Kasse des Landes Bremen die Buchführung und den Zahlungsverkehr für alle Dienststellen, Eigenbetriebe und einige bremischen Gesellschaften wahr.
Das Hauptsachgebiet besteht aus fünf Abschnitten und übernimmt als Dienstleister für die Ressorts der Freien Hansestadt Bremen und der Eigebetriebe des Landes und der Stadt Bremen unter anderem die Kontenpflege, den Änderungsdienst, die Mahnungen, die Buchung und Bearbeitung jeglicher Einzahlungen und diverse weitere Aufgaben. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass die Landeshauptkasse zu einem zentralen Buchhaltungsdienstleister weiterentwickelt wird.
- Zentrale Stammdatenverwaltung aller Buchungskreise
- Vorbereitung für die Geschäftspartnerpflege
- Bearbeitung nicht zuzuordnender Kreditorenrechnungen
- Eingabe von SEPA-Lastschriftmandaten
- Verarbeitung von Verwahrdebitoren
- Allgemeiner Schriftverkehr mit Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
- Mahnsachbearbeitung
- Schriftliche Anforderung von Avisen
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt oder eine vergleichbare Qualifikation, z. B. eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich
- Verantwortungsbereitschaft, Serviceorientierung, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie ein sicheres und angemessenes Auftreten
- Bereitschaft zur Übernahme neuer Aufgaben
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Datenerfassung sind wünschenswert
Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei und verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, wenn Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag beifügen. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 AGG aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte sowie eine aktuelle Beurteilung einzureichen.
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