Küchenhilfe (gn*) Patientenverpflegung

Universitätsklinikum Münster

  • Münster
  • Veröffentlicht am: 8. Oktober 2025
Jobbeschreibung

Küchenhilfe (gn*) Patientenverpflegung

Zum 01.11.2025 | Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie | Kennziffer 11099

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz – am besten mit DIR!

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Einsatz im Produktionsablauf mit verschiedenen Tätigkeiten in der Lebensmittelvorbereitung, Lebensmittelverarbeitung, Portionierung sowie in Verpackung und Versand
  • Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP
  • Einsatz in verschiedenen Abteilungen: der Produktion, dem Diätbereich und der Kommissionierung
  • Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen (vormittags)

ANFORDERUNGEN:

  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Erfahrung in der Großküche wünschenswert
  • Serviceorientierung, Kommunikationsvermögen im Austausch mit unterschiedlichen Schnittstellen und Teamfähigkeit setzen wir voraus
  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

WIR BIETEN:

  • Eine eigenverantwortliche und vielseitige Tätigkeit in einem qualifizierten und motivierten Team
  • Ein angemessenes Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL)

Rückfragen an: Herrn Heribert Breuker, T 0251 83-45832

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BESTE BEDINGUNGEN:

Sicherheit

Familienfreundlich

Moderne Ausstattung

Geregelte Arbeitszeitmodelle

Vieles mehr ...

  • Sicherheit
  • Familienfreundlich
  • Moderne Ausstattung
  • Geregelte Arbeitszeitmodelle
  • Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de

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