Naturwissenschaftler/in (z. B. Chemiker/in, Physiker/in) (m/w/d) oder Ingenieur/in (m/w/d) für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz

Jobbeschreibung

Oberbayern mitgestalten

Für die Landratsämter

  • Ebersberg
  • Eichstätt
  • Landsberg am Lech

und das Sachgebiet 50 der Regierung von Oberbayern in München suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine/n

Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d], Physiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d) für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz
zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes oder mit bereits abgeschlossenem Vorbereitungsdienst

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie in Theorie- und Praxis­seminaren Kennt­nisse für Ihre zukünftige Tätigkeit als Technische/r Ober­inspektor/in (m/w/d) des Fachgebiets Technischer Umwelt­schutz. Der erfolgreiche Abschluss der Quali­fikations­prüfung nach Abschluss des Vor­bereitungs­dienstes ermög­licht Ihnen bei Vorliegen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis auf Lebens­zeit.

Mehr Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdiensts und der Tätigkeit finden Sie hier: regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/z/z2-1/ausbildungsinformationen/2023-11-07_ausbildung_toi_techn-umweltschutz.pdf.


  • Integrierter Umweltschutz bei industriellen Anlagen mit dem Schwer­punkt Immis­sions­schutz
  • Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions­schutzgesetz
  • Beteiligung am Vollzug der Störfallverordnung
  • Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissions­schutz­gesetz
  • Stellungnahmen zu Fachfragen des Lärmschutzes, zur Luft­reinhaltung, der Abfall­wirtschaft und zur Anlagensicherheit
  • Beteiligung im Rahmen von Planverfahren als Träger öffent­licher Belange
  • Bearbeitung von Anfragen durch Bürgerinnen und Bürger, insbeson­dere im Bereich Lärm und Luftverunreinigungen
  • Durchführung von Lärmmessungen

  • Bachelor of Science / Engineering oder Diplom-Ingenieur/in (m/w/d) (FH) (ein be­reits vor­liegender höherwertiger Abschluss ist unproblematisch) mit Schwerpunkt Umwelt­technik / Ver­fahrens­technik oder vergleichbare Studien­richtungen mit um­welt­schutz­technischen Lehr­inhalten (wie Physikalische Technik, Chemie, Physik, Chemische Ver­fahrens­technik oder Maschinen­bau mit Vertiefung Tech­nischer Umweltschutz) bzw. einen zeit­nahen Erwerb dieser Qualifikation oder
  • Beamter / Beamtin (m/w/d) der dritten Qualifikationsebene in der Fach­laufbahn Natur­wissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bau­technischer- und umwelt­fachlicher Verwaltungsdienst, Fach­gebiet Technischer Umweltschutz
  • Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • Uneingeschränkte Fähigkeit und Bereitschaft für Außendiensteinsätze und Anlagen­überwachungen (z. B. Schwindelfreiheit, keine Höhenangst) unter allen Witterungs­bedingungen
  • Führerschein der Klasse B

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere Excel, Datenbanken)
  • Fähigkeit zum strukturierten, zielgerichteten und selbstständigen Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten
  • Sehr gutes Verständnis von Gesetzestexten und gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift
  • Großes Engagement und hohe, auch körperliche Belastbarkeit

  • Von 01.01.2026 bis 31.03.2027 temporär den Anwärtergrundbetrag bis zur voraus­sichtlichen Ernennung zum Beamten / zur Beamtin (m/w/d) auf Probe und Ein­weisung in eine Planstelle der Wertigkeit A 10 am 01.04.2027; mehr Informationen finden Sie unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für externe Bewerber/innen (m/w/d) im Beamtenverhältnis die Möglichkeit einer Über­nahme bis Besoldungsgruppe A 11; der Versetzungszeitpunkt richtet sich nach dem jeweiligen Freiwerden der Stelle
  • Jahressonderzahlung
  • JobBike Bayern
  • Interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Ein­bindung in Entscheidungsprozesse
  • Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeitszeitmodelle

Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganz­tägige Wahr­nehmung der Aufgaben gesichert ist. Während des Vor­bereitungs­dienstes kann die Arbeits­zeit gem. § 2 FachV-btuD nicht auf weniger als 75 % der regelmäßigen wöchent­lichen Arbeitszeit redu­ziert werden.

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