Job Description
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit mehr als 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir zum 1. August 2026 mehrere Ausbildungsplätze
zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker (m/w/d)
– Fachrichtung Systemintegration an.
- Standort: Bonn
- Bewerbungsfrist: 5. Februar 2026
- Vergütung:
1. Ausbildungsjahr
1.368,26 EUR2. Ausbildungsjahr
1.418,20 EUR3. Ausbildungsjahr
1.464,02 EUR
Ausbildungsinhalte:
- eine fundierte Ausbildung in einer international tätigen Bundesoberbehörde
- wöchentlicher Berufsschulunterricht (Carl-Reuther-Berufskolleg) sowie Praxisausbildung mit mehrwöchigen Einsätzen im Fachbereich
Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer um sechs Monate zu verkürzen.
Während Ihrer Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker für Systemintegration erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Planung, Installation und Administration von IT‑Systemen. Sie unterstützen bei der Implementierung und Wartung von Netzwerken, Servern und Softwarelösungen und arbeiten aktiv an der Optimierung unserer IT‑Infrastruktur.
Dabei erlernen Sie nicht nur die Grundlagen der Systemintegration und Netzwerktechnik, sondern haben auch die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen der IT mitzuarbeiten, z. B. in der technischen Betreuung von Anwendungen, der Datensicherung sowie der Fehlerbehebung und Systemadministration. In enger Zusammenarbeit mit erfahrenen IT‑Expertinnen und ‑Experten wirken Sie an spannenden Projekten mit und bringen Ihr Wissen in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur ein.
- Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
- die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen
- großes Interesse an IT‑Anwendungen, Systemen und Netzwerkkomponenten
- Motivation zum Erlernen fachlicher Inhalte und zur persönlichen Weiterentwicklung
- mathematisches und technisches Grundverständnis
- eine gründliche und konzentrierte Arbeitsweise
- gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift, Deutschkenntnisse mindestens Niveau C1, Englischkenntnisse B2
- Übernahme nach der Ausbildung bei entsprechender Leistung (§ 16a TVAöD)
- Bezuschussung des Deutschlandtickets
- ein iPad mit Tastatur sowie einem Apple Pencil und zusätzlichem Laptop
- Ausbildungsausflüge, Events und betriebliches Gesundheitsmanagement
- einen modernen Arbeitsplatz mit Gleitzeit und bis zu zwei Homeoffice-Tagen pro Woche
- Jahressonderzahlung sowie jährlicher Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 €
- Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit (die personellen und organisatorischen Möglichkeiten werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen im Einzelnen geprüft)
- Aktive Gesundheitsförderung
- Ortsflexibles Arbeiten
- Flexible Arbeitszeiten
- Gutes Arbeitsklima
- Zukunftssicherer Job
- Fort- und Weiterbildung
- Zuschuss Deutschlandticket
- 30 Urlaubstage
Begrüßt werden Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrem Alter sowie ihrer sexuellen Identität oder Orientierung.
Zudem ist das Bundesamt für Justiz bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich der Informationstechnik zu erhöhen und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter kmk.org/zab oder unter dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. Bei der Zeugnisbewertung ggf. anfallende Gebühren können nicht erstattet werden.
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