Sozialarbeiter*in/Sozialpädagoge*in in der Fallarbeit der Eingliederungshilfe gem. Sozialgesetzbuch VIII

Landeshauptstadt Düsseldorf

Job Description

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sozialarbeiter*in/Sozialpädagoge*in in der Fallarbeit der Eingliederungshilfe
gem. Sozialgesetzbuch VIII

für die Abteilung Teilhabe und Inklusion im Amt für Soziales und Jugend

EG S 14 TVöD

Sie suchen eine neue Herausforderung und wünschen sich eine abwechslungsreiche, sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten? Dann ist die Sozialarbeit im Team der Eingliederungshilfe im Amt für Soziales und Jugend vielleicht genau das Richtige für Sie.

Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 3500 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachkräfte der Jugendhilfe arbeiten an über 185 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Alleinstehende in vielen Fragen des Lebens und vermitteln notwendige Hilfen. Ziel ist es, die Lebenssituation aller Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in Düsseldorf zu verbessern.

Dabei lassen wir uns von einem kritischen Blick auf unser eigenes Handeln und von Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild festgehalten sind, leiten: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.

Viele Vorteile, warum Sie zu uns kommen sollten, finden Sie unter Das bieten wir Ihnen


  • Sie beraten und vermitteln zu Leistungen und Angeboten der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und SGB IX
  • Sie erheben lebensweltorientiert und personenzentriert den Bedarf bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit (drohender) seelischer Behinderung
  • Sie übernehmen die fachverantwortliche Planung, Umsetzung und Evaluation von Leistungen der Eingliederungshilfe im Hilfeplanverfahren
  • Sie prüfen die Notwendigkeit und Eignung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen nach dem SGB VIII
  • Sie arbeiten interdisziplinär mit Akteuren der Eingliederungshilfe zusammen, wie Schulen, Ärzt*innen, Therapeut*innen und weiteren Fachstellen
  • Sie leisten kurzfristige Interventionen und begleiten Kinder, Jugendliche und Familien lösungsorientiert in herausfordernden Lebenslagen

  • Sie besitzen einen Abschluss als Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder sind staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in
  • Sie verfügen über Kenntnisse in den Rechtsgebieten der Eingliederungs- und Behindertenhilfe (SGB VIII, SGB IX und SGB XII) sowie im Schulgesetz NRW oder sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen
  • Sie zeichnen sich durch eine strukturierte und methodische Vorgehensweise in der Fallarbeit sowie durch ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit aus
  • Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen und die Fähigkeit, sich auf deren Problemlagen einzustellen
  • Sie verfügen über Sensibilität und Fachlichkeit im Umgang mit schwierigen Lebenslagen und zeichnen sich durch Empathie sowie psychische Belastbarkeit aus
  • Sie prägen Ihr berufliches Selbstverständnis durch Verantwortungsbewusstsein sowie eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber der Thematik Inklusion
  • Sie besitzen Kenntnisse in den gängigen Programmen (MS Office, interne Software) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.

Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.


  • flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
  • gut zu erreichendes Büro (Nähe Hauptbahnhof)
  • geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
  • Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
  • ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
  • Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
  • berufliche Entwicklungsperspektiven
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
  • Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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