Job Description
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in Schulsozialarbeit Benzenberg Realschule (Teilzeit)
für die Abteilung Jugendförderung im Amt für Soziales und Jugend
EG S 12 TVöD
Das Amt für Soziales und Jugend ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Die Stelle ist ab sofort mit einer Arbeitszeit von 19,5 Stunden wöchentlich zu besetzen.
- Umsetzung einer aktiven Schulsozialarbeit auf Grundlage der Rahmenkonzeption
- Hilfe und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Problem- bzw. Konfliktsituationen unter Einbeziehung beteiligter Personen und in Zusammenarbeit mit Lehrkräften/ Erziehungs-berechtigten (sowie unter Gewährleistung des Kinderschutzes nach § 8a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
- Soziale Integration von Kindern im schulischen Kontext, sowie Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenz, des sozialen Lernens (Prävention, Intervention), Ferienangebote
- Planung / Durchführung / Koordination von pädagogischen Projekten sowie Gruppen- und Klassenangeboten, Elternarbeit
- Überleitung und Begleitung in weiterführende Angebote der Jugendhilfe (insbesondere zum Bezirkssozialdienst) und anderen Fachdiensten / -Bereichen.
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in
- Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit benachteiligten Schulkindern sowie Praxiserfahrung in der Kooperation mit Schulen
- Kommunikationsfähigkeit, gutes Durchsetzungs- und Reflektionsvermögen sowie Belastbarkeit
- Erfahrung in der Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Beratung und Kenntnisse über das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
- Fähigkeit zur selbständigen, zielgerichteten Arbeit beziehungsweise zur kollegialen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, anderen Fachdiensten/Institutionen
- hohe Arbeitsbereitschaft, Eigeninitiative und hohes Maß an Flexibilität
- Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten bis zu 5 Tagen in der Woche und auch in den späteren Nachmittags- /Abendstunden.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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