Job Description
Für unsere Reha-Zentrum Bad Dürrheim - suchen wir ab sofort eine*n
Betriebshandwerker*in für Elektrotechnik (m/w/div)
Ort: Bad Dürrheim
Eintrittsdatum: 01.10.2025
Bewerbungsfrist: 31.08.2025
Ausschreibungsnummer: 17-16-16-2025
Beschäftigung: Vollzeit / Teilzeit unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich
Das Rehabilitationszentrum Bad Dürrheim, Klink Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund behandelt als psychosomatische Rehabilitationsklinik mit 171 Patienten-/innen mit psychischen und psychosomatischen Störungen, Häufigste Krankheitsbilder sind depressive Störungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und Traumafolgestörungen.
- In Ihren Aufgabenbereich fällt das Feststellen, Melden und Beseitigen von Mängeln und Störungen an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln, sowie das Parametrieren von technischen Anlagen
- Weiterhin sind Ihre Aufgaben das Instandhalten und Instandsetzen von elektrotechnischen Anlagen und das Durchführen von Umbau- und Installationsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen
Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Rufbereitschaft.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker*in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder Betriebstechnik oder als Elektroinstallateur*in oder als Elektroanlagenmonteur*in
- Sie verfügen über eine Schaltberechtigung für elektrotechnische Anlagen bis 30 kV und anlagenspezifische Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik einschließlich Gebäudeleittechnik
(soweit die Schaltberechtigung und/oder Sachkundenachweise nicht vorliegen, sind die Nachweise innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen) - Auch verfügen Sie über anlagenspezifische Kenntnisse im Bereich der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Signal- und Kommunikationstechnik (soweit die Kenntnisse nicht vorliegen, sind die Sachkundenachweise innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen)
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche
- Betriebliche Altersversorgung
- Unbefristete Stelle
Wir unterstützen Sie gerne bei Fort- und Weiterbildungen, außerdem erwartet Sie ein modern eingerichteter Arbeitsplatz, strukturierte Einarbeitungsgrundlagen und eine/n kompetente/n Technischen Leiter für den kollegialen Austausch.
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verbunden mit den Vorteilen des öffentlichen Dienstes und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund).
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Hinweis für Menschen mit Schwerbehinderung Menschen mit Behinderungen i. S. des § 2 SGB IX i. V. m. § 151 SGB IX werden gemäß §§ 164 Abs. 2, 205 SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Einzelfall werden Maßnahmen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Beeinträchtigungen geprüft.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Hinweis für Tarifbeschäftigte: Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt. Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV-Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte. Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr.
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