Online-Veranstaltung „Wissenschaft und Exportkontrolle“

Online-Veranstaltung „Wissenschaft und Exportkontrolle“

Ziel und Inhalt der Veranstaltung

Wissenschaft ist international: Wissenschaftseinrichtungen, namentlich deren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland. Im Vordergrund steht die gemeinsame Wissensgenerierung, die auch von der Wissenschaftsfreiheit geschützt ist. Diese aber entbindet nicht von der Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften.

Wenn Güter (einschließlich Technologie) ausgeführt werden, z. B. durch die Mitnahme/Versendung von Messgeräten, oder Informationen weitergegeben werden, z. B. durch die Übermittlung von technischen Unterlagen, besteht für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler die Pflicht zu prüfen, ob für die in Aussicht genommene Handlung ein Verbot besteht oder zuvor eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Eine solche ist insbesondere dann erforderlich, wenn sensitive Güter (einschließlich Technologie) und Wissen ins Ausland transferiert werden sollen. Auch ein Wissenstransfer im Inland kann in bestimmter Konstellation rechtlich relevant sein, insbesondere bei Gastforschern.

Ist die einzelne Wissenschaftlerin oder der einzelne Wissenschaftler in der Lage, eigenständig und rechtssicher zu beurteilen, ob der angedachte Wissenstransfer ins Ausland genehmigungspflichtig ist? Halten Wissenschaftseinrichtungen ausreichende Strukturen vor, um ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu sensibilisieren und sie vor der Pönalisierung einer unzulässigen Ausfuhr zu schützen? Haben also die Wissenschaftseinrichtungen alle für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften erforderlichen personellen und sachlichen Maßnahmen ergriffen, um ihrer gesetzlich vorgegebenen Verantwortlichkeit in diesem Kontext zu genügen? Diesen Fragen soll im Rahmen dieses Online-Seminars mit Best-practice-Beispielen nachgegangen werden.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an alle Leitungen von Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsmitarbeitende sowie alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Forschungskontext mit ausländischen Einrichtungen kooperieren.