Jobbeschreibung
Du bist ein Teamplayer und packst gerne mit an?
Als Koch in der MÜHLE bist du ein essenzieller Teil des Küchen-Teams!
Anstellungsart: Teilzeit
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Unterstützung des Küchenteams im Tagesgeschäft
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Vor- und Zubereitung von Speisen (Mise en Place)
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Mitarbeit an zugeteilten Posten (à la carte & Bankett je nach Einsatz)
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Anrichten und Ausgabe von Speisen unter Einhaltung der Qualitätsstandards
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Einhaltung von Hygienevorschriften (HACCP) und Sauberkeitsstandards
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Reinigung von Arbeitsplatz und Geräten
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Kontrolle und sachgerechte Lagerung von Waren/Beständen
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Idealerweise mehrjährige Berufserfahrung in der Küche (à la carte und/oder Bankett)
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Sorgfältige, strukturierte Arbeitsweise und hohes Hygienebewusstsein
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Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
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Eigenständiges Arbeiten und Flexibilität im Küchenalltag
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Gutes Kommunikationsverhalten und serviceorientiertes Denken
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Deutschkenntnisse mindestens C1
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Wertschätzendes Team und kurze Entscheidungswege
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Faire Bezahlung und klare, planbare Abläufe
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Corporate Benefits (Rabatte bei vielen Marken & Online-Shops)
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Moderne Küchenausstattung und professionelles Arbeitsumfeld
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Arbeiten in einer der schönsten Locations Bremens
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Mitgestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven
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Faire Trinkgeldverteilung
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Rabatte auf Speisen und Getränke
„Wir verarbeiten die im Rahmen deiner Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse, Korrespondenz) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 BDSG; sofern du eine Einwilligung erteilst (z. B. für die längere Aufbewahrung/Talentpool), erfolgt die Verarbeitung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Zugriff auf deine Daten erhalten nur die für das Bewerbungsverfahren zuständigen Personen (z. B. HR, Fachbereich, ggf. Geschäftsführung) sowie von uns eingesetzte Dienstleister, die weisungsgebunden tätig sind. Deine Angaben behandeln wir vertraulich und speichern sie nur so lange, wie dies für das Bewerbungsverfahren erforderlich ist; danach werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder du einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt hast.“
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