Stadt Haar
Jobbeschreibung
Wollen Sie Teil eines motivierten und dynamischen Teams werden und die Zukunft der Stadt Haar mitgestalten?
Dann bewerben Sie sich als
Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Stadtkasse
Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit (mind. 30 Wochenstunden/5-Tage-Woche)
Ihre Aufgaben:
- Führung der Kassengeschäfte (Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Buchhaltungsaufgaben)
- Erstellung von Kassenabschlüssen und Jahresabschlüssen
- Erstellung von Tagesabschlüssen, Statistiken und Berichten
- Mitarbeit bei Insolvenzen, Vollstreckungswesen, Niederschlagungen
- Vertretung der Kassenleitung
Ihr Profil:
- mindestens erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten/BL 1 oder der 2. Qualifikationsebene der Beamtenfachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder vergleichbare Ausbildung
- Berufserfahrung in einer kommunalen Kasse von Vorteil
- Freude am Umgang mit Zahlen und Dienstleistungsorientiertheit
- Teamfähigkeit sowie sorgfältige und selbständige Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz in einem kollegialen Arbeitsumfeld
- tarifgerechte Bezahlung entsprechend Ihrer persönlichen Qualifikation und Berufserfahrung bis Entgeltgruppe EG 9a TVöD bzw. A 9 BayBesG
- Betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Großraumzulage, Jahressonderzahlung, jährliche Leistungsprämie)
- sonstige Vergünstigungen wie WellPass, eBike-Leasing und Zuschuss zum Jobticket
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Teamtage und Teamcoachings
- Fußläufige Erreichbarkeit der S-Bahnen 4 und 6 (10-Minuten-Takt)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis 05.01.2026 über das Bewerberportal unter www.stadt-haar.de/jobs.
Telefonische Auskunft erteilt Frau Föll unter 089/46002-228 und Frau Nöthel unter 089/46002-221
Wir bitten von unaufgeforderten Vermittlungsangeboten abzusehen, diese werden weder beantwortet noch berücksichtigt.
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