Gemeinde Langerringen
Jobbeschreibung
Die Gemeinde Langerringen, Landkreis Augsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter (m/w/d) als Baumkontrolleur
in Teilzeit (ca. 30 Std.)
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Baumkontrolle nach FLL
- Führen des Baumkatasters
- Pflege der Grünanlagen
- Projekte (z.B. Schulprojekte, Naturschutzprojekte) mit Öffentlichkeitsarbeit
- Planung und Organisation von neuen Anpflanzungen
- Allgemeine Bauhofarbeiten
Wir erwarten von Ihnen insbesondere
- Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, z.B. Gärtner*in, Gartentechniker-in
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- Kenntnisse im MS Office
- Einsatzbereitschaft und eine engagierte, strukturierte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
Wir bieten Ihnen unter anderem
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Aufstiegsmöglichkeiten
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit
- Freistellung am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres
- eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
- zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Krankenversicherung
- kostenfreies Mittagessen an den Arbeitstagen
- JobRad (Fahrradleasing)
- umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit möglichem Eintrittsdatum per E-Mail bis zum 15.01.2026 an die Gemeinde Langerringen, Frau Elke Müller, Hauptstr. 16, 86853 Langerringen oder per mail an [email protected]. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Senden Sie uns keine Originale zu; Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
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