Mitarbeiter (m/w/d) als Baumkontrolleur Teilzeit

Gemeinde Langerringen

Jobbeschreibung

Die Gemeinde Langerringen, Landkreis Augsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter (m/w/d) als Baumkontrolleur
in Teilzeit (ca. 30 Std.)

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Baumkontrolle nach FLL
  • Führen des Baumkatasters
  • Pflege der Grünanlagen
  • Projekte (z.B. Schulprojekte, Naturschutzprojekte) mit Öffentlichkeitsarbeit
  • Planung und Organisation von neuen Anpflanzungen
  • Allgemeine Bauhofarbeiten

Wir erwarten von Ihnen insbesondere

  • Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, z.B. Gärtner*in, Gartentechniker-in
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten
  • Kenntnisse im MS Office
  • Einsatzbereitschaft und eine engagierte, strukturierte Arbeitsweise
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Wir bieten Ihnen unter anderem

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Aufstiegsmöglichkeiten
  • ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Freistellung am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres
  • eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
  • zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
  • zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Krankenversicherung
  • kostenfreies Mittagessen an den Arbeitstagen
  • JobRad (Fahrradleasing)
  • umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit möglichem Eintrittsdatum per E-Mail bis zum 15.01.2026 an die Gemeinde Langerringen, Frau Elke Müller, Hauptstr. 16, 86853 Langerringen oder per mail an [email protected]. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Senden Sie uns keine Originale zu; Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

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