Jobbeschreibung
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) ist das nationale „Tourist Board“ Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie bewirbt das Reiseland Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird von diesem aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Im Bereich Finanzen der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. in Frankfurt ist umgehend die Stelle eines/einer
Controller (m/w/d)
zu besetzen, zunächst befristet bis zum 29.02.2028.
- Verantwortung für projektbezogene Budgetzuteilung sowie Ausgaben- und Einnahmencontrolling für zentrale Fachbereiche, Auslandsvertretungen und Vertriebsagenturen
- Überwachung, Prüfung und Mitarbeit bei Monats- und Jahresabschlüssen
- Entwicklung und Pflege von Dashboards zur Vorbereitung von Management-Entscheidungen
- Durchführung des Mahnwesens und Klärung offener Posten
- Anwenderbetreuung und Weiterentwicklung des ERP-Systems
- Pflege der KLR-Stammdaten sowie Mittelüberwachung nach den Grundsätzen der BHO
- Erstellung von Ad-hoc-Analysen und Kostenvergleichsrechnungen
- Konzeption und Durchführung von Schulungen zum ERP-System inkl. Erstellung von Leitfäden und Tutorials
Sie verfügen über einen Bachelorabschluss mit Schwerpunkt Finance u. Controlling. Sie haben bereits erste praktische Erfahrungen im Rechnungswesen und/oder Controlling einer öffentlichen Einrichtung oder eines Dienstleistungsunternehmens sammeln können. Der Umgang mit ERP-Datenbanksoftware und Office-Produkten ist für Sie selbstverständlich. Sie sind flexibel und belastbar; haben Organisationstalent und sind methodisches, selbständiges und kreatives Arbeiten innerhalb eines Teams gewöhnt.
einen sicheren Arbeitsplatz im Umfeld des öffentlichen Dienstes. Neben der betrieblichen Altersvorsorge über die VBL können Sie ein bezuschusstes Deutschlandticket erhalten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 39 Stunden und kann zu Teilen im Home Office erbracht werden.
Bewerbungen schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
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