Jobbeschreibung
Ganz im Norden, an der dänischen Grenze, finden Sie uns, den Kreis Schleswig-Flensburg. Kolleg*innen unterschiedlichster Professionen arbeiten gemeinsam für die Menschen in unserem Kreis. Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft mit uns zusammen. Verbinden Sie eine sinnstiftende Tätigkeit mit dem Leben in einer landschaftlich vielseitigen Region. Ob Schlei, Ostsee, abwechslungsreiches Binnenland oder Flensburger Förde: Hier finden Sie eine Heimat mit ehrlichem Charakter. Typisch norddeutsch eben.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Voll- und Teilzeit mehrere
Amtsvormund*innen
im Sachgebiet Amtsvormundschaften
Wir sind ein multiprofessionelles Team, das großen Wert auf einen kollegialen und authentischen Austausch legt. Jede*r im Team trägt mit ihrer*seiner Expertise und Persönlichkeit bei, was unsere Zusammenarbeit besonders bereichert. Gegenseitige Unterstützung – sei es fachlich oder persönlich – ist ein zentraler Bestandteil unserer Teamkultur und macht uns stark.
...und wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, klicken Sie gerne auf das verlinkte Video in der Stellenausschreibung auf unserer Website.
- gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften und Pflegschaften führen (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen, Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels)
- regelmäßigen und persönlichen Kontakt in der Umgebung des Mündels pflegen
- Gerichtsverfahren als gesetzliche Vertretung für Minderjährige führen
- Stellungnahmen für die Gerichte erarbeiten
- mit anderen Organisationen, Personen, Fachdiensten und Behörden zusammenarbeiten
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
- eine der folgenden Qualifikationen:
- Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw.
- Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
- Angestelltenlehrgang II
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit einschlägiger Berufserfahrung in Betracht)
- Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften, bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie)
- oder eine der folgenden Qualifikationen, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der sozialen Arbeit nachgewiesen werden können:
- Fachhochschul-/Bachelorstudium mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich der Amtsvormundschaft oder Berufsbetreuung im Minderjährigenrecht
- Rechts- und Notarfachwirt*in
- Dipl.-Betriebswirt*in (FH) oder Dipl.-Kaufmann*frau (FH) bzw. entsprechender Bachelor
- kaufmännische*r Fachwirt*in wie Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs-, Steuerfach- oder Sozialfachwirt*in oder Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen
- Bachelor of Laws
- Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- mehrjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, alternativ im sozialen Bereich
- Kenntnisse im bürgerlichen Recht
- Kenntnisse im Sozialrecht (insbesondere Jugendhilferecht)
- Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Vormundschaftswesen und systemische Familienberatung
- Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Zeiten zu leisten
- Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung
- Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt)
- Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Pkw zur Durchführung von Außendienstterminen gegen eine Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz
- Erfüllung des Fachkräftegebotes gem. § 72 SGB VIII
- Leistungsbereitschaft und Initiative
- Verantwortungsbereitschaft und Bewusstsein
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert wird.
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für die Menschen und die Region bei einem guten Arbeitsklima
- 30 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Tage-Woche und bis zu 4 Regenerations- und Umwandlungstage für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- eine jährliche Sonderzahlung
- eine Verdopplung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (nicht für verbeamtete Personen)
- moderne Arbeitsformen mit Mobilem Arbeiten und Desksharing (u. a. durch die Bereitstellung eines mobilen Endgerätes)
- gesundes Arbeiten durch die Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements: Massageangebote, Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass u. v. m.
- Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
- einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,00 Euro für das Deutschland-Jobticket oder das Bike-Leasing
- verschiedene Mitarbeitenden-Events
- einen Dual Career Service zur Unterstützung bei der Stellensuche für den*die mitziehende*n Partner*in
- Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Domizil bei einem etwaigen Umzug für diese Stelle
- kostenfreie Beratung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
Arbeitszeit: Voll- und Teilzeit (39 bzw. 41 / 30 / 19,5, bzw. 20,5 Stunden/Woche); wobei wir bemüht sind, die dienstlichen und persönlichen Belange in Einklang zu bringen.
Vergütung: Entgeltgruppe 10 bzw. S 15 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 SHBesO
Dabei richtet sich die Eingruppierung neben der Tätigkeit nach der Qualifikation, die Besoldung nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Arbeitsbeginn: ab sofort
Befristung: unbefristet
Sonstiges: Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert als öffentlicher Arbeitgeber aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Wir fühlen uns den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordern deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.