Jobbeschreibung
Die BG Klinik Ludwigshafen ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Für diese Menschen geben über 1.600 Fachkräfte auf 17 Stationen täglich alles – und begleiten sie interdisziplinär vom Unfallort zurück ins Leben. Das ist oftmals eine Herausforderung – doch bei uns gibt es dafür alles, was es braucht, um alles zu geben.
- In der konventionellen Röntgendiagnostik arbeiten Sie an drei volldigitalen Röntgenarbeitsplätzen
- Bei der Schnittbilddiagnostik arbeiten Sie an zwei 80-Zeilen-Spiral-CT (eines davon im Schockraum) und mit einem Ganzkörper MRT 3 Tesla
- Für die Diagnostik auf den Intensivstationen und im Schockraum stehen Ihnen drei mobile volldigitale Röntgeneinheiten zur Verfügung
- Weiterhin assistieren Sie an einer Angiografieanlage in DSA-Technik
- Die komplette Bilderzeugung und Datenverarbeitung einschließlich Archivierung erfolgt digital (RIS / PACS)
- Sie nehmen turnusmäßig an Wochenend- Nacht- und Bereitschaftsdiensten teil
- Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung zum MTR (m/w/d)
- Persönliches Engagement, Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten gehören ebenso zu Ihren Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Patientinnen und Patienten
- Berufsanfänger - sind willkommen
- Wir bieten - einen zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer Klinik der Spitzenmedizin
- Attraktive Vergütung - nach TV BG Kliniken sowie betriebliche Altersvorsorge
- Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, flexible Arbeitszeiten
- Wir bringen Sie voran - mit einem breiten Angebot an Fort- und Weiterbildungen
- Gemeinsam fit - mit Yoga, Aqua Fitness, Indoor Cycling, uvm.
- Get2gether - in unserer Kantine mit frischen Speisen
- Ein offenes Ohr -– mit unserer Lebens- und Sozialberatung für persönlichen Themen
- Stressfrei Ankommen - gute Verkehrsanbindung, Job-Ticket (bezuschusst), Dienstrad-Leasing
- Mitarbeiterrabatte - durch Corporate Benefits
- Bonus für Ihre Familie - Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses nach § 3 Absatz 33 Einkommenssteuergesetz