Wirtschaftsjuristin bzw. einen Wirtschaftsjurist (w/m/d)

Stadt Duisburg

  • Duisburg
  • Veröffentlicht am: 8. Dezember 2025
Jobbeschreibung

Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für die Stadtkämmerei im Bereich der Beteiligungssteuerung eine

Wirtschaftsjuristin bzw. einen Wirtschaftsjurist (w/m/d)

Die Stadtkämmerei ist mit ihren rd. 50 Mitarbeitenden, aufgeteilt auf drei Abteilungen, als zentraler Finanzbereich zuständig für die gesamtstädtische strategische Finanzsteuerung der Stadt Duisburg mit einem Haushaltsvolumen von rd. zwei Milliarden Euro.

Dazu zählen insbesondere auch die Betreuung und die kontinuierliche Aussteuerung des wachsenden städtischen Beteiligungsportfolios (privatrechtliche Unternehmen, Sondervermögen, Anstalten des öffentlichen Rechts etc.) im Hinblick auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Sie arbeiten in einem kompetenten Team mit neun Mitarbeitenden mit unmittelbarem Kontakt zum Stadtdirektor und Stadtkämmerer sowie zu den Organen der städtischen Beteiligungsunternehmen.


  • die Aufbereitung bilanz-, gesellschafts- und kommunalrechtlicher Fragestellungen u. a. bei Gesellschafts- und Unternehmensverträgen
  • die Erstellung von Stellungnahmen, Konzepten und Lösungsansätzen für komplexe rechtliche und wirtschaftliche Themenstellungen
  • die Analyse und Bewertung von Wirtschaftsplänen, Jahresabschluss-/Quartalsberichten und Handlungsoptionen sowie die anschließende Begleitung entsprechender Maßnahmen und Projekte
  • die Beratung der Verwaltungsführung bei der Umsetzung von Konzepten und Zielsetzungen für die städtischen Beteiligungsunternehmen
  • die Betreuung der städtischen Beteiligungsunternehmen und der Vertretenden ihrer Organe (Aufsichts-, Verwaltungsräte etc.), einschließlich der Erarbeitung und des Nachhaltens von Leistungszielen

Ihre fachlichen Kompetenzen

Für Beamtinnen und Beamte:

  • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, oder
  • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, und seit mindestens zwei Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 oder höher und die Bereitschaft zur Teilnahme an der Modularen Qualifizierung (§ 25 LVO NRW)
  • und eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im wirtschaftsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich

Für Beschäftigte:

  • eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (2. Staatsexamen) des Studienfaches Rechtswissenschaften mit wirtschaftsrechtlicher bzw. betriebswirtschaftlicher Prägung

oder

  • eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder 1. Staatsexamen) des Studienfaches Rechtswissenschaften
  • und eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im wirtschaftsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich

Es besteht für Beamtinnen bzw. Beamte die Verpflichtung, die in der Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2014 vorgesehenen Qualifizierungen zu erwerben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nur nach Erfüllen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich ist.

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bilanz-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie idealerweise im Kommunalverfassungsrecht
  • einschlägige praktische Erfahrungen mit Controlling- und Finanzsteuerungssystemen/ -instrumenten
  • sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Moderationsfähigkeit
  • Affinität zu digitalen Arbeitsmethoden
  • Fähigkeit, dem Aufgabenspektrum entsprechende Prozesse zu initiieren und – auch organisatorisch – zu begleiten

Details

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 14 LBesG NRW / EG 14 TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits
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