Straßenwärter (m/w/d), Straßenbauer (m/w/d) oder Straßenbauarbeiter (m/w/d) als Quereinsteiger (m/w/d) in der Straßenmeisterei Weilheim

Staatliches Bauamt Weilheim

  • Weilheim
  • Veröffentlicht am: 2. Dezember 2025
Jobbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Weilheim ist eine Behörde des Frei­staats Bayern und für alle Hochbau- und Straßenbau­maßnahmen im Landkreis Weilheim-Schongau und den vier Nachbarland­kreisen zuständig.

Wir suchen zum nächst­möglichen Zeitpunkt einen

Straßenwärter (m/w/d), Straßenbauer (m/w/d) oder Straßenbauarbeiter (m/w/d) als Quereinsteiger (m/w/d)
in der Straßenmeisterei Weilheim


  • Straßenunterhalt und ‑instand­setzung sowie Grünpflege­arbeiten im Trupp
  • Herstellen und Unterhalten von Entwässerungs­anlagen, Verkehrs­zeichen und ‑einrichtungen
  • Führen eines modernen Lkws im Winter­dienst
  • Sichern von Arbeits- und Unfall­stellen, Verkehrs­sicherung
  • Handhaben und Warten einschlägiger Werk­zeuge, Geräte und Maschinen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Straßen­bauer (m/w/d), Straßen­wärter (m/w/d) oder Tiefbau­fach­arbeiter (m/w/d) mit Schwerpunkt Straßen­bau bzw. in einem Bau- oder Bauneben­gewerbe
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B / BE, eine Fahr­erlaubnis der Klasse C / CE ist wünschenswert
  • Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Eigenverantwortliche und selbst­ständige Arbeits­weise
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit, Ruf­bereitschaft und Schicht­dienst

  • Ein langfristig angelegtes Beschäftigungs­verhältnis in Vollzeit (38,5 Stunden / Woche), das keinen Konjunktur­schwankungen unterliegt
  • Einen sicheren, vielseitigen und abwechslungs­reichen Arbeitsplatz
  • Gezielte Einarbeitung und umfang­reiches Fortbildungs­angebot
  • Umfassende Sozial­leistungen und eine zusätz­liche Alters­vorsorge (VBL)
  • Jobticket des Freistaats Bayern für Bahn, MVV und BRB
  • Qualifizierung zum Straßen­wärter (m/w/d)

Weitere Informationen

  • Zur Verwirklichung der Gleich­stellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewer­bung von Frauen.
  • Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung bevor­zugt berücksichtigt.
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