Leitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt “

Land Schleswig Holstein

  • Boostedt
  • Veröffentlicht am: 2. Dezember 2025
Jobbeschreibung

Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4 „Verfahrensbegleitung, Integrationsvorbereitung, Aufnahmeeinrichtungen“ eine Stelle als

Leitung (m⁠/⁠w⁠/⁠d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt"

auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

Über uns

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“


  • Leitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
  • Sicherstellung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Begleitung wohnverpflichteter Ausländerinnen und Ausländer durch Organisation und fachliche Koordinierung der Verfahrensbegleitung
  • Qualifizierte asyl- und aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen
  • Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
  • Vertretung des Landesamtes gegenüber Verfahrensbevollmächtigten und Gerichten
  • verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Liegenschaft (Objektleitung)

Mit der Übernahme dieser Stelle ist die stellvertretende Abteilungsleitung 4 verbunden.


Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
  • vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II)
  • nachgewiesene Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten
  • Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen
  • Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
  • Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
  • ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

Zudem wären wünschenswert:

  • Interkulturelle Kompetenz
  • sicheres und authentisches Auftreten sowie ein hohes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Widerstandskraft
  • Teilnahme an Rufbereitschaft
  • Kenntnisse der englischen Sprache, die eine sichere Anwendung im Rahmen der täglichen Arbeit in einer Zuwanderungsbehörde ermöglichen; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären wünschenswert
  • Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13Z (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
  • flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
  • Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
  • reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
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