Ordnungsbotschafter*in

Landeshauptstadt Hannover

  • Hannover
  • Veröffentlicht am: 20. November 2025
Jobbeschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover ist eine attraktive Arbeit­geberin mit über 11.000 Beschäftigten. Die Arbeit bei uns ist spannend, vielseitig und bietet die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Stadt mitzuwirken. Wir bieten nicht nur einen modernen, zukunfts- und standortsichren Arbeitsplatz, sondern übernehmen soziale Verantwortung, sind verlässlich und modern.

WIR SUCHEN EINE*N

Ordnungsbotschafter*in

für den Städtischen Ordnungsdienst im Fachbereich Öffentliche Ordnung. Es sind mehrere Stellen zu besetzen.

Wir suchen Verstärkung in der Außendiensttätigkeit mit engen Berührungspunkten zur Bevölkerung. Die Ordnungsbotschafter*innen sind die ersten Ansprechpersonen in den Stadtbezirken für Bürger*innen, Besuchende etc. Sie achten auf die Einhaltung gesetzlicher Ge- und Verbote und Verordnungen und klären Bürger*innen über geltende Regeln und Vorschriften auf.


  • sichtbare Anspechperson (im Schichtdienst) für Bürger*innen bei Hinweisen und Beschwerden
  • Kontaktpflege/ Vernetzung/ Abstimmungen mit den jeweiligen Kontaktbeamt*innen der Polizei, dem Städtischen Ordnungs- und Verkehrsaußendienst, Feuerwehr/Rettungsdienst, Stadtreinigung/Müllabfuhr sowie den Bezirksbürgermeister*innen
  • Kontaktpflege/ Vernetzung zur Gemeinwesenarbeit Hannover, Sozialarbeit, Awarenessteams/Konfliktmanager*innen und Quartiersmanagement sowie wichtige Interessenvertreter*innen der Stadtbezirke, wie z.B. das Stadtbezirksmanagement
  • Überwachung und Kontrolle von öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Hannovers zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Spielplätze, Hotspots der Trinker-/Obdachlosenszene, Grünflächen - oder Hundeauslaufflächen
  • Fertigen von Einsatzberichten und Stellungnahmen im Innendienst

  • eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Ausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen Beruf oder zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • oder die Befähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Feuerwehr oder Justiz
  • den erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs I oder vergleichbar bzw. einen gleichwertigen Abschluss
  • Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über einen der o.g. Abschlüsse verfügen aber dennoch vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen. Dazu setzen wir ergänzend zu den unten genannten Anforderungen, eine mind. einjährige einschlägige Berufserfahrung im Außendienst voraus. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe, d.h. in EG 7.

Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:

  • Grundkenntnisse in Erster Hilfe, Gefahrenabwehr und Eigensicherung, wünschenswert sind Berufserfahrungen im Außendienst
  • ein hohes Interesse und die Fähigkeit in einem Team zu arbeiten
  • körperliche Fitness, da die Tätigkeit als Ordnungsbotschafter*in hauptsächlich im Außendienst erfolgt und hier ca. 15 km und mehr täglich zu Fuß zurückgelegt werden müssen, dabei auch von unwegsamen Gelände oder schwer zugängliche Gebiete (z.B. Waldgebiete, Treppenanlagen, Leineaue usw.) Außerdem die Bereitschaft sich die Fähigkeit zur Fixierung von Gliedmaßen einer Person anzueignen, die in Gefahrenabwehrsituationen erforderlich sein kann.
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung eines regelmäßigen Schichtbetriebs (zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr bei einer 5-Tage-Woche, darüber hinaus Sonderdienste an Sonn- und Feiertagen)
  • eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, eine hohe Sozialkompetenz mit einem sicheren, freundlichen und sachlichen Auftreten sowie empathisches Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen auch in Konfliktsituationen, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme an wiederkehrenden Übungen zur einsatzbezogenen Selbstverteidigung und am Dienstsport während der Arbeitszeit
  • Interkulturelle-, Gender- und Diversitykompetenz
  • eine aufgabenbezogene psychische und physische Belastbarkeit
  • Besitz der Führerscheinklasse B bzw. die Möglichkeit/Bereitschaft diesen in absehbarer Zeit (max. 6 Monate) zu erwerben. In diesem Fall erfolgt die Einstellung vorerst befristet nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG.

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst
  • einen sicheren Arbeitsplatz sowie eine attraktive Vergütung
  • unterschiedliche Teilzeitmodelle
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
  • im Einzelfall eine Leistungsprämie
  • ein attraktives Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Dienstrad-Leasing
  • attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
  • Dienstkleidung
  • Dienstsport während der Arbeitszeit
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