Jobbeschreibung
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
- Sie führen Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen durch und übernehmen die Wartung sowie Instandsetzung von Brandschutzklappen.
- Sie führen Installationsarbeiten an den Anlagen an Standort durch.
- Sie diagnostizieren Fehler und beheben Störungen an den Anlagen.
- Sie führen Prüfungen an überwachungs- und prüfbedürftige Anlagen durch.
- Sie bearbeiten Aufträge eigenständig und dokumentieren ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse strukturiert.
- Sie stellen zusammen mit Ihrer Fachkollegschaft und Ihrer Teamleitung den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand unserer Heizungen und Klimaanlagen am Standort Karlsruhe sicher.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab dem 01.03.2026 zu besetzen.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik oder zur Anlagenmechanikerin bzw. zum Anlagenmechaniker (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, alternativ können Sie eine vergleichbare Berufsausbildung nachweisen.
- Sie verfügen über Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung von haustechnischen Anlagen, insbesondere in der Kälte- und Klimatechnik.
- Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie verfügen über die Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Sie stimme zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Sofern die Tätigkeiten gegeben sind, ist eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 7 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) möglich. Derzeit ergeben sich auf diesem Dienstposten Tätigkeiten, die nach der Entgeltgruppe 5 TVöD auszuwerten sind.
- Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage gemäß §16 Absatz 6 TVöD.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.