Jobbeschreibung
Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist Teil der Bundestagsverwaltung. Mit ihren Polizeivollzugsbeamten (w/m/d) ist sie zuständig für einen reibungslosen Ablauf aller Sitzungen des Parlaments, seiner Gremien und von Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Sie sorgt für den Schutz aller sich im Deutschen Bundestag aufhaltenden Personen.
Wir bieten zum 1. September 2026 mehrere Plätze im
Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst
an.
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab.
- eine attraktive Ausbildung im Beamtenverhältnis beim Deutschen Bundestag
- Bundesbesoldung (während der Ausbildung derzeit 1.473,37 EUR brutto monatlich und ggf. Familienzuschlag abhängig vom Familienstand)
- Gewährung einer Polizeizulage (95 EUR im 2. Jahr und 228 EUR im 3. Jahr)
- je nach Einsatz sind weitere Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung möglich
- Gewährung von Heilfürsorge (der Dienstherr übernimmt die Kosten der Gesundheitsleistungen als Sachleistung)
- Standortsicherheit nach der Ausbildung in Berlin
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Beförderungsmöglichkeiten bis zum Polizeihauptmeister (m/w/d) mit Zulage und die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten in den gehobenen Dienst aufzusteigen
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
- mindestens die mittlere Reife oder eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
- am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre (§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahre
- keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
- Keine verfassungsfeindlichen oder gewaltverherrlichenden Tätowierungen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen sollten in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
- Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.
- gute Schwimmfähigkeit
- Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- die letzten zwei Schulzeugnisse einer allgemeinbildenden Schule (Abschlusszeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres oder aktuelles Zeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres)
Weitere Informationen zur Polizei des Deutschen Bundestages erhalten Sie unter http://www.bundestag.de/polizei.
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