Jobbeschreibung
Am A. ö. Bezirkskrankenhaus Lienz gelangt die Stelle einer/eines
Oberärztin/Oberarztes für Nuklearmedizin
ab sofort zur Neubesetzung
Das. A.ö. Bezirkskrankenhaus Lienz liegt im Zentrum von Osttirol am Rande der Sonnenstadt Lienz. Als Standardkrankenhaus mit Schwerpunktcharakter und allen wesentlichen Fachabteilungen sind wir ein wichtiger Teil für die regionale Tiroler Gesundheitsversorgung. Das BKH Lienz verfügt über mehr als 300 systemisierte Betten und beschäftigt über 950 MitarbeiterInnen.
Das nuklearmedizinische Institut ist ein selbständiger Leistungsschwerpunkt innerhalb des Krankenhauses. Der Leistungsschwerpunkt Nuklearmedizin deckt alle gängigen nuklearmedizinischen Untersuchungen außer PET ab. Die Geräteausstattung umfasst unter anderem eine SPECT-CT-Doppelkopfkamera, eine SD-Kamera, eine Gamma-Sonde, einen SD-Uptake-Messplatz sowie ein modernes Ultraschallgerät.
Die nuklearmedizinischen Untersuchungen sind für unsere operativ tätigen Abteilungen von großer Bedeutung. Darüber hinaus werden auch eine gut frequentierte Schilddrüsenambulanz geführt und ambulante Radiojod-Therapien angeboten.
- Diagnostik und Therapieorganisation ambulanter Patient:innen für Schilddrüsenerkrankungen
- Selbständige Befunderstellung der im Haus angebotenen szintigraphischen Untersuchungsmethoden
- Mitwirken bei organisatorischen Aufgaben im Haus und Ausbau der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Konstruktives und qualifiziertes selbständiges Arbeiten
- Facharztausbildung
- Ausbildungsnachweis zum Strahlenschutzbeauftragten
- eine attraktive Entlohnung (Gehaltsspanne €131.422,88 - € 195.776,55.)
- Unterstützung beim Onboarding
- vielseitige und verantwortliche Tätigkeit
- ein harmonisches und engagiertes Team
- großzügige Fortbildungsmöglichkeiten
- es besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung in unserer Betriebskinderkrippe (für Kinder von 1-3 Jahre) des Osttiroler Kinderbetreuungszentrums
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes in der jeweils gültigen Fassung, zuzüglich der vom Gemeindeverband beschlossenen Zulagen.
Mehr