Jobbeschreibung
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in Schulsozialarbeit Justus-von-Liebig-Realschule
für die Abteilung Jugendförderung im Amt für Soziales und Jugend
EG S 12 TVöD
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 3000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
In der Abteilung Jugendförderung ist ab sofort eine Schulsozialarbeiterstelle in Vollzeit an der Justus-von-Liebig-Realschule zu besetzen.
- Umsetzung einer aktiven Schulsozialarbeit auf Grundlage der Rahmenkonzeption
- Hilfe und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Problembeziehungsweise Konfliktsituationen unter Einbeziehung beteiligter Personen und in Zusammenarbeit mit Lehrkräften/ Erziehungsberechtigten (sowie unter Gewährleistung des Kinderschutzes nach § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)
- Soziale Integration von Kindern im schulischen Kontext, sowie Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenz, des sozialen Lernens (Prävention, Intervention), Ferienangebote
- Planung / Durchführung / Koordination von pädagogischen Projekten sowie Gruppen- und Klassenangeboten, Elternarbeit
- Überleitung und Begleitung in weiterführende Angebote der Jugendhilfe (insbesondere zum Bezirkssozialdienst) und anderen Fachdiensten /-Bereichen.
- Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit benachteiligten Schulkindern sowie Praxiserfahrung in der Kooperation mit Schulen
- Kommunikationsfähigkeit, gutes Durchsetzungs- und Reflektionsvermögen sowie Belastbarkeit
- Erfahrung in der Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Beratung und Kenntnisse über das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
- Fähigkeit zur selbständigen, zielgerichteten Arbeit beziehungsweise zur kollegialen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, anderen Fachdiensten/Institutionen
- hohe Arbeitsbereitschaft, Eigeninitiative und hohes Maß an Flexibilität
- Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten bis zu 5 Tagen in der Woche und auch in den späteren Nachmittags- /Abendstunden.
Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise der EU-Norm B ist wünschenswert.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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