schulischen Lernbegleiter (m/w/d) für den Schulkindergarten der Schule am Favoritepark, Schulkindergarten mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Ludwigsburg

Landratsamt Ludwigsburg

Jobbeschreibung

Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt für den Schulkindergarten der Schule am Favoritepark, Schulkindergarten mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Ludwigsburg einen

schulischen Lernbegleiter (m/w/d), ca. 70%

Kennziffer 135 / 25 / 13


Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Lernbegleitung eines Kindes nach Anleitung durch die Lehrkraft
  • Gewährleistung der Grundversorgung
  • pflegerische Aufgaben und Unterstützung des Kindes im Alltag
  • der Einsatz erfolgt während der Schulkindergartenzeiten montags bis freitags am Vormittag und teilweise nachmittags, zusätzlich zu diesen Zeiten werden eventuelle Besprechungen und Fortbildungen rechtzeitig bekannt gegeben, Schulferien sind grundsätzlich frei


Sie verfügen über:

  • Erfahrungen in einem sozialen Beruf
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern; evtl. auch mit Kindern mit Beeinträchtigungen
  • psychische als auch körperliche Belastbarkeit
  • gute Deutschkenntnisse
  • eine aufgeschlossene und emphatische Zugangsweise/Kontaktaufnahme


Wir bieten Ihnen:

  • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine bis 31.08.2026 befristete Stelle in Entgeltgruppe 4 TVöD mit der Möglichkeit auf Verlängerung
  • betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
  • flexible Arbeitszeitmodelle sowie - abhängig vom Arbeitsplatz - die Möglichkeit zu Mobiler Arbeit
  • spannende und herausfordernde Aufgaben in einem motivierten Team
  • vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportangebote
  • einen Fahrtkostenzuschuss von 75% für das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Kantine und Kiosk (Dienstort Ludwigsburg)
  • Betriebskindertagesstätte

Wir weisen darauf hin, dass alle Personen die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen müssen. Alternativ kann durch ein ärztliches Zeugnis eine ausreichende Masern-Immunität nachgewiesen werden. Sollte eine medizinische Kontraindikation vorliegen, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

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