Pflegefachkraft (m/w/div)

DRV Reha-Zentrum Bad Dürrheim

Jobbeschreibung

Für unsere Reha-Zentrum Bad Dürrheim - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Pflegefachkraft (m/w/div)

Ort: Bad Dürrheim
Eintrittsdatum: schnellstmöglich
Bewerbungsfrist: 23.11.2025
Ausschreibungsnummer: 17-16-22-2025
Beschäftigung: Teilzeit befristet, Spätere Entfristung möglich
Vergütung: Entgeltgruppe P7 TV EntgO-DRV

Tätigkeitsbereich

Das Rehabilitationszentrum Bad Dürrheim, Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund behandelt, als psychosomatische Rehabilitationsklinik mit 171 Patienten-/innen, psychische und psychosomatische Störungen.
Häufigste Krankheitsbilder sind depressive Störungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und Traumafolgestörungen.


  • Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patienten*innen der Rehabilitationsklinik.
  • Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, Time Base, KISS).
  • Die Tätigkeit ist verbunden, mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.

  • Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann*frau“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ Nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017
    oder „Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017

  • Eine Teilzeitbeschäftigung mit 19,50 Std./Woche
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Jahressonderzahlung
  • Verlässlicher Dienstplan 2 Monate im Voraus.
  • 30 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Ein offenes und kollegiales Team
  • Verlässliche Urlaubsplanung
  • Zusätzliche Zahlung einer Pflegezulage, allgemein Zulage für die Kliniken, Sonn-Feiertag-Nacht- und Bereitschaftsdienstzulage. Inflationsausgleichszahlung bis 29.02.2024.

Ergänzende Hinweise

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
  • Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Angaben zum Auswahlverfahren

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Hinweis für Tarifbeschäftigte

Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt.
Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV-Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte.
Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen

Mehr