Jobbeschreibung
– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –
Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrstechnisch gut angebunden.
Über 260.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.
Die Abteilung Jugend und Familie sucht für die Jugendhilfe im Strafverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagogen (m/w/d)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat das Ziel, junge Straffällige im Alter zwischen 14 und 21 Jahren in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen.
- Sie wirken im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 JGG mit
- Sie bringen erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte in das Verfahren vor dem Jugendgericht ein
- Sie leiten Auflagen und Weisungen ein und überwachen deren Umsetzung
- Sie führen Hilfeplangespräche und erstellen Hilfepläne für spezielle Angebote im Rahmen der Jugendgerichtshilfe
- Sie kooperieren mit anderen Diensten, Institutionen und Einrichtungen
- Sie nehmen an fachübergreifenden Arbeitskreisen und Präventionsräten teil
- abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik (FH‑Diplom/Bachelor of Arts) mit staatlicher Anerkennung oder
- ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik (Diplom), Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik (jeweils Bachelor) mit gleichwertigen Fähigkeiten und zusätzlich mindestens zweijährige, nachgewiesene Berufserfahrung in einem sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld sowie nachgewiesene gleichwertige fachliche Fähigkeiten
- Bereitschaft zur empathischen Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, insbesondere um fundierte schriftliche und mündliche Stellungnahmen an das Gericht und die Staatsanwaltschaft abgeben zu können
- Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaften
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Das wünschen wir uns:
- Sie verfügen über fundierte Rechtskenntnisse in den Bereichen des SGB VIII und des JGG
- Sie arbeiten empathisch und nutzen Ihre Kompetenz im Konfliktmanagement und in der Deeskalation, um schwierige Situationen konstruktiv zu lösen
- Sie bringen die Bereitschaft mit, den privaten Pkw für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen
Die Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE und einer monatlichen Zulage SuE von 180 € bei Vollzeitbeschäftigung. Bei einem Arbeitgeberwechsel im TVöD wird die zuvor erreichte Stufe berücksichtigt.
Des Weiteren:
- einen unbefristeten Arbeitsplatz in Voll- oder Teilzeit (mind. 32 Stunden/Woche – flexible Gestaltung mit Nachmittags- und Abendterminen möglich)
- eine Jahressonderzahlung nach TVöD-SuE
- eine betriebliche Altersversorge
- 30 Tage Urlaub (Heiligabend und Silvester sind arbeitsfrei) sowie zwei bis vier Regenerations- und Umwandlungstage
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit), soweit es die Terminvereinbarungen und die dienstlichen Abläufe zulassen
- die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bis zu einem Tag pro Woche
- Supervisionsangebote und Fortbildungsmöglichkeiten
- einen spannenden Arbeitsplatz mit einem sinnhaften Aufgabenspektrum und viel Eigenverantwortung
- eine kollegiale Arbeitsatmosphäre und eine moderne IT‑Infrastruktur
- unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV-JobTickets
- die Möglichkeit eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement und die Möglichkeit zur Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Der Landkreis Harburg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Männern werden daher ausdrücklich begrüßt.
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