Psychologin / Psychologe (m/w/d) im Fortbildungsgebiet Führung und polizeiliches Management

Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz

Jobbeschreibung

Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz übernimmt als zentrale Bildungseinrichtung die Aus- und Fortbildung für alle Bediensteten der rheinland-pfälzischen Polizei.

Sie verfügt über drei Standorte im Land. Im Hunsrück werden am Campus Hahn der Großteil des Polizeistudiums und Teile der Fortbildung durchgeführt. Hier findet sich auch der Sitz der Hochschulleitung. Einzelne Module des Studiums und spezielle Fortbildungsangebote werden auch an den Standorten Wittlich-Wengerohr (im Moselraum) und Enkenbach-Alsenborn (Landkreis Kaiserslautern) angeboten.

Bei der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist in der Abteilung 2 – Fortbildung - zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion

einer Psychologin / eines Psychologen (m/w/d) im Fortbildungsgebiet Führung und polizeiliches Management

zu besetzen.

Die Stelle ist bis zu der Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) bewertet.

Sie arbeiten als Führungskräftetrainerin / Führungskräftetrainer (m/w/d) im Fortbildungsgebiet Führung und polizeiliches Management.


  • Durchführung und Evaluation von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte der Polizei unter Berücksichtigung psychologischer Aspekte
  • Entwicklung und Implementierung innovativer didaktischer Konzepte im Bereich Führung, Kommunikation, Konfliktmanagement und Entscheidungsverhalten
  • Planung und Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für Führungskräfte (z.B. Moderation von Workshops, Coachings, Mediationen)
  • Beratung von Führungskräften in Fragen der Personalführung, Stärkung der psychischen und demokratischen Resilienz sowie Umgang mit beruflichen Belastungen
  • Mitwirkung bei aufgabenbezogenen Forschungsprojekten
  • Mitarbeit in führungs- und organisationspsychologischen Vorhaben
  • Dozententätigkeit im Bachelor- und Masterstudiengang
  • Gremientätigkeit (z.B. Mitarbeit in der Kommission Innere Führung der Polizei)
  • Ständige Beratung und Unterstützung der Leitung der Abteilung Fortbildung bei psychologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des generellen Fortbildungsauftrags für die Organisation der Polizei Rheinland-Pfalz

Bewerben können sich Psychologinnen und Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss.

Die erforderliche pädagogische Eignung kann durch eine Lehrprobe oder durch Erfahrung in der Lehre nachgewiesen werden.

Von den Bewerbenden werden erwartet:

  • Fachkompetenz (fundiertes Wissen auf Hochschulniveau insbesondere in den Bereichen Führungspsychologie, Organisations- & Personalentwicklung, Change-Management, Stress und psychische Resilienz)
  • Konzeptionelle Kompetenz (Entwicklung von Konzepten und Stellungnahmen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und praktischer Aspekte)
  • Ausgeprägtes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Einfallsreichtum und Initiative
  • Selbstständigkeit und Entschlusskraft
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
  • Organisationsfähigkeit und Flexibilität
  • Fähigkeit zur Kooperation und Teamarbeit
  • Verhandlungsgeschick
  • Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie zur Umsetzung der Ziele einer familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings

Fundierte Kenntnisse (abgeschlossene Weiterbildung) und praktische Erfahrung im Bereich Beratung, Coaching und / oder Mediation sind von Vorteil. Darüber hinaus sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitenden, im Gestalten von Veränderungsprozessen, im Projekt- und Gesundheitsmanagement, im Qualitätsmanagement sowie im Prozessmanagement wünschenswert.

Die Bereitschaft zur Erlangung entsprechender Qualifikationen und Zertifizierungen wird vorausgesetzt.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis im 4. Einsteigsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG, andernfalls im Beschäftigtenverhältnis in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), vorgesehen.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

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