Sozialarbeiter*in (m/w/div)

Reha-Zentrum Schömberg Klinik Schwarzwald

Jobbeschreibung

Sozialarbeiter*in (m/w/div)

Ort: Schömberg
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 01.11.2022
Vergütung: Entgeltgruppe 9b – gem § 23 TVÜ zzgl. Zulagen
Beschäftigung: Teilzeit, befristet
Ausschreibungsnummer: 17-24-26-2025

Tätigkeitsbereich

Im Nordschwarzwald nahe Pforzheim gelegen, behandeln wir 244 stationäre Rehabilitand*innen mit Krankheiten der Bewegungsorgane sowie des Atmungs- und Kreislaufsystems einschließlich AHB in beiden Indikationen (Orthopädie und Pneumologie). Wir sind ein innovatives Reha-Zentrum mit regelmäßiger Beteiligung an Forschungsprojekten. Es wartet auf Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit anspruchsvollen und interessanten Aufgaben. Interessante berufliche Entwicklungen und eine gute Work-Life-Balance machen uns zu einem lebendigen und attraktiven Reha-Zentrum mit vielen Spielräumen für eigenes Engagement.

Der traditionsreiche, heilklimatische Kurort Schömberg liegt im nördlichen Schwarzwald auf einem Hochtal zwischen den Flüssen Enz und Nagold in 650 bis 730 Meter Höhe. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart.


Sie beraten Patient*innen im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen und Verhandeln mit Sozialämtern, Rentenversicherungsträgern, sozialen und kirchlichen Einrichtungen.

Die Tätigkeit erfordert den regelmäßigen Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, PowerPoint).


Sie verfügen über einen an einer Hochschule (oder Fachhochschule) abgeschlossenen Bachelor oder vergleichbaren Abschluss (Diplom FH) im Studiengang Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung.


  • Leistungsgerechte Bezahlung nach Tarif
  • Planbare Perspektiven durch sicheren Arbeitsplatz
  • Verlässliche Dienstpläne und Urlaubsplanung
  • Eine zusätzliche Altersversorgung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellun nachzuweisen ist.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

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