Verwaltungsmitarbeitende (w/m/d) in Teilzeit (50%) für unseren Standort Hagen

Ärztekammer Westfalen-Lippe

  • Hagen
  • Veröffentlicht am: 1. Oktober 2025
Jobbeschreibung

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die berufliche Standesvertretung der ca. 52.000 Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Als Selbstverwaltungskörperschaft nimmt die ÄKWL mit ihren rund 350 Beschäftigten vielfältige Aufgaben wahr.

Zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben sucht die Ärztekammer Westfalen-Lippe zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als

Verwaltungs­mitarbeitende (w/m/d) in Teilzeit (50%) für unseren Standort Hagen


  • Sie kommunizieren professionell mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhausverwaltungen, Praxisteams sowie Patientinnen und Patienten und übernehmen das Beschwerdemanagement.
  • Sie organisieren und begleiten Fortbildungsveranstaltungen, Vorstandssitzungen und projektbezogene Besprechungen.
  • Sie bearbeiten das ärztliche Meldewesen, erstellen den Schriftverkehr und koordinieren Termine innerhalb des Verwaltungsbezirks.
  • Sie unterstützen Qualitätszirkel und Ärztevereine sowie Ärztinnen und Ärzte bei Fragen zur Prüfungsanmeldung und der Einreichung ärztlicher Unterlagen.
  • Sie stehen Auszubildenden im Bereich Medizinische Fachangestellte als persönliche Ansprechperson vor Ort zur Seite und sichern die organisatorischen Abläufe im Verwaltungsbezirk.

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung; wünschenswert sind zudem Erfahrungen im medizinischen oder pflegerischen Umfeld.
  • Sie bringen sehr gute Kenntnisse in MS Office sowie im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln mit.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau.
  • Sie überzeugen durch kommunikatives Geschick, vorausschauendes Handeln und einen respektvollen Umgang.
  • Sie sind flexibel, engagiert und arbeiten gerne im Team.

  • Moderne Arbeitsbedingungen mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
  • Eine leistungsgerechte Bezahlung nach TV-L
  • Betriebliche Altersvorsorge
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