Jobbeschreibung
Pflegefachkraft (m/w/div)
Ort: Schömberg
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 11.10.2025
Vergütung: Entgeltgruppe P7 - TV EntgO-DRV
Beschäftigung: Vollzeit/Teilzeit/ Nachtdienst, Befristet
Ausschreibungsnummer: 17-24-20-2025
Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patient*innen der Rehabilitationsklinik.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KLInet).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
Tätigkeitsbereich
Im Nordschwarzwald nahe Pforzheim gelegen, behandeln wir 244 stationäre Rehabilitand*innen mit Krankheiten der Bewegungsorgane sowie des Atmungs- und Kreislaufsystems einschließlich AHB in beiden Indikationen (Orthopädie und Pneumologie). Wir sind ein innovatives Reha-Zentrum mit regelmäßiger Beteiligung an Forschungsprojekten. Es wartet auf Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit anspruchsvollen und interessanten Aufgaben. Interessante berufliche Entwicklungen und eine gute Work-Life-Balance machen uns zu einem lebendigen und attraktiven Reha-Zentrum mit vielen Spielräumen für eigenes Engagement.
Der traditionsreiche, heilklimatische Kurort Schömberg liegt im nördlichen Schwarzwald auf einem Hochtal zwischen den Flüssen Enz und Nagold in 650 bis 730 Meter Höhe. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart.
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau*Pflegefachmann“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 oder
„Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017.
- Leistungsgerechte Bezahlung nach Tarif
- Planbare Perspektiven durch sicheren Arbeitsplatz
- Verlässliche Dienstpläne und Urlaubsplanung
- Eine zusätzliche Altersversorgung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.