Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik oder Umweltschutztechnik oder Handwerksmeister/in oder Industriemeister/in in einer vergleichbaren Fachrichtung (jeweils m/w/d)

Regierung von Oberfranken

  • Hof
  • Veröffentlicht am: 25. September 2025
Jobbeschreibung

Die Regierung von Oberfranken sucht zum nächst­möglichen Zeitpunkt für die Fach­kundige Stelle Wasser­wirtschaft am Land­rats­amt Hof eine/n

Staatlich geprüfte/n Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik oder Umweltschutztechnik oder Handwerksmeister/in oder Industriemeister/in in einer vergleichbaren Fachrichtung (jeweils m/w/d)


Die Fach­kundigen Stellen für Wasser­wirtschaft an den Landrats­ämtern arbeiten an der Schnitt­stelle zwischen der Fach- und Ge­nehmigungs­behörde. Zu Ihren künftigen Aufgaben gehören ins­be­sondere:

  • fachliche Beratung, Be­gut­achtung und Über­wachung in folgenden Themen­gebieten:
    • Umgang mit wasser­ge­fährdenden Stoffen, z. B. in Industrie­betrieben und bei der Land­wirt­schaft
    • Errichtung und wesent­liche Änderung von Wohn­gebäuden im 60-m-Bereich bzw. Über­schwemmungs­gebiet eines Gewässers oder in Wasser­schutz­gebieten
    • Benutzung von Gewässern in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Bau­wasser­haltungen und Pump­versuchen
  • technische Vorprüfung in wasser­recht­lichen Antrags­verfahren auf Voll­ständig­keit und wasser­recht­liche Belange
  • Beratung von Antrag­stellern, Planern und Sach­ver­ständigen in wasser­wirt­schaft­lichen Fragen

  • erfolg­reicher Abschluss an einer öffent­lichen oder staatlich an­er­kannten Techniker­schule als staatlich geprüfte/r Techniker/in (m/w/d) der Fach­richtung Bau­technik oder Umwelt­schutz­technik oder erfolg­reicher Abschluss als Meister/in (m/w/d) in einer vergleich­baren Fach­richtung mit Bezug zur Wasser­wirtschaft
  • Erfüllung aller beamten­rechtlichen Voraus­setzungen, falls die Ab­solvierung des Vor­bereitungs­dienstes im Beamten­verhältnis auf Widerruf an­gestrebt wird (siehe unten)
  • gute Fach­kennt­nisse im Bereich der Wasser­wirtschaft
  • Kenntnisse der wasser- und natur­schutz­rechtlichen Rahmen­bedingungen
  • selbst­ständige Arbeits­weise, Verhandlungs­geschick und Durch­setzungs­fähigkeit
  • sicheres Auftreten, Einsatz­bereit­schaft und gute Kommuni­kations­fähigkeit
  • gute EDV-Kenntnisse (MS Office, GIS-Anwendungen)
  • Pkw-Führer­schein, Bereit­schaft und Eignung zu Außen­dienst­tätig­keiten

  • ein un­be­fristetes Arbeits­verhältnis in Vollzeit (40,1 Wochen­stunden) mit leistungs­gerechter Bezahlung nach dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L)
  • eine Teil­zeit­be­schäftigung ist möglich, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahr­nehmung der Aufgabe gesichert ist
  • eine team­orientierte, interessante, vielseitige und ver­antwortungs­volle berufliche Tätigkeit
  • einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeits­zeit­gestaltung
  • gute Weiter­bildungs­möglichkeiten
  • eine qualifizierte und ab­wechslungs­reiche Aus­bildung bei späterer Ab­solvierung des Vor­bereitungs­dienstes

Die Einstellung erfolgt zunächst im An­ge­stellten­verhältnis. Eine spätere Verbeamtung auf Probe kann im Einzelfall bei Erfüllung der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen und nach Ab­leistung des Vor­bereitungs­dienstes ermöglicht werden. Der Vor­bereitungs­dienst beginnt zum nächsten Mal voraus­sichtlich am 01.09.2026 und dauert 15 Monate. Hierfür würde die Er­nennung zum / zur Fluss­meister­anwärter/in (m/w/d) unter Berufung in das Beamten­verhältnis auf Widerruf erfolgen und das be­stehende An­ge­stellten­verhältnis zum Freistaat Bayern gleich­zeitig enden. In der Zeit des Vorbereitungs­dienstes erhalten Sie Anwärter­bezüge nach dem Bayerischen Besoldungs­gesetz (derzeit 1.509,93 € brutto). Die berufs­praktische Aus­bildung erfolgt voraus­sichtlich am Wasser­wirtschafts­amt Hof. Nach be­standener Quali­fi­ka­tions­prüfung ist bei Erfüllung der beamten­recht­lichen Voraus­setzungen die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis auf Probe mit Einstieg in der Be­soldungs­gruppe A 8 vorgesehen.

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