Elektrofachkraft / Elektroniker*in für Betriebstechnik (m/w/d) auf den Abwasserreinigungsanlagen

Entsorgungsbetriebe Wesseling

  • Wesseling
  • Veröffentlicht am: 24. September 2025
Jobbeschreibung

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Elektrofachkraft / Elektroniker*in für Betriebstechnik
(m/w/d) auf den Abwasserreinigungsanlagen

Unser Angebot:

  • eine Vollzeitstelle
  • eine Vergütung nach TVöD
  • alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes sowie leistungsorientierte Bezahlung LOB
  • Handy mit Privatnutzung
  • Eigenes hochwertiges Werkzeug
  • Permanente Weiterbildung an attraktiven Standorten im Bundesgebiet
  • Wir übernehmen den Erwerb von notwendigen Führerscheinklassen
  • Geregelte Arbeitszeiten
  • Vorgesetzte auf Augenhöhe
  • Eine Arbeit für den Umweltschutz

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Wartung, Instandhaltung, Fehlersuche und Reparatur an elektrotechnischen Anlagen (Mess- und Steuerungs-technik / Energie- und Antriebstechnik / Prozessleit- und Fernwirktechnik)
  • Bedienung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS)
  • Prüfung der Betriebsmittel nach VDE und DGUV
  • Teilnahme an Wochenenddiensten und Rufbereitschaft

Ihr Profil:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Elektrofachkraft / Elektroniker*in für Betriebstechnik oder eine Fachkraft mit vergleichbaren Qualifikationen (m/w/d)
  • Fachkenntnisse aus den Bereichen Messtechnik, Energieversorgung Elektroinstallationen
  • Fachkenntnisse in der EDV
  • Grundkenntnisse in der Steuerungs- und Automatisierungstechnik
  • Sie überzeugen durch eine gute Arbeitsorganisation, selbstständige Arbeitsweise und Aufgaben- und Zielori-entierung

Ihre Bewerbung / weitere Auskünfte:

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich über das Online-Portal der Stadt Wesseling oder an [email protected] bis zum 19.10.2025.
Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erteilt der Kläranlagenleiter, Herr Markus Kolter, Tel.: 02236-949042.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

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