Jobbeschreibung
Leitung des Teams Technik im Straßenverkehr (m/w/d) Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Dienststelle Verkehrsregelung und -management regelt als Straßenverkehrsbehörde den fließenden und ruhenden Verkehr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund einer Organisationsänderung sind mehrere Führungspositionen neu zu besetzen. Das Team Technik im Straßenverkehr begleitet komplexe rechtliche und technische Fragestellungen in der Verkehrsplanung und -infrastruktur. Ein Job, der Sie begeistert Sie sind verantwortlich für die Leitung, Organisation und Weiterentwicklung des Teams "Technik im Straßenverkehr" mit derzeit fünf Mitarbeitenden Sie übernehmen die Koordination zur Implementierung von technischer Infrastruktur (regelkonforme Anordnung und Einrichtung der Verkehrstechnik und -infrastruktur) im Straßenraum Sie koordinieren die verkehrstechnische Beratung bei Neuplanungen von Verkehrsanlagen und bei der Prüfung von Verkehrsgutachten Sie erstellen Konzepte zur Durchführung von Sicherheitsaudits für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Verkehrsanlagen und wirken bei der Unfallkommission mit Sie bearbeiten und entscheiden grundsätzliche, bedeutende und rechtlich schwierige Einzel- oder Sonderfälle Sie arbeiten eng und lösungsorientiert mit Ingenieurbüros, Fachämtern und -dienststellen, Landesbehörden, Polizei etc. zusammen und vertreten die Dienststelle bei Ortsterminen, in Besprechungen, städtischen Gremien oder bei Fachverbänden und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, in der Nacht und am Wochenende Ihr Profil, das zu uns passt Ein abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor oder Diplom-Ing. FH/TU/TH oder Bachelor of Engineering) der Fachrichtung (Straßen-)Verkehrsingenieurwesen oder Bauingenieurswesen oder Infrastrukturmanagement oder vergleichbare Fachrichtungen vorzugsweise im Bereich Verkehr/-systeme; bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer deutschen Anerkennung und Übersetzung erforderlich Mehrjährige Berufserfahrung in der Ordnungsverwaltung, vorzugsweise in einer Straßenverkehrsbehörde mit fundierten Kenntnissen des Straßenverkehrsrechts Organisationsgeschick, Freude am kreativen Problemlösen und Einfallsreichtum sowie analytisches und konzeptionelles Denken Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten Unsere Benefits im Überblick Weil Sicherheit und Wertschätzung zählen: einen zukunftssicheren Arbeitsplatz Work-Life-Balance : flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten, Gesundheitsmanagement und Sportangebote Gemeinsam wachsen: persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus Umweltfreundlich unterwegs: ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV, das Fahrradleasing-Angebot “StuttRad“ Kleine Extras, die Großes bewirken: vergünstigtes Mittagessen, Rabatte und Angebote über Corporate Benefits Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 13 TVöD. Noch Fragen? Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Diehl unter 0711 216-93118 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Reineke unter 0711 216-93708 oder
[email protected] . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere . Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter www.stuttgart.de/ordnungsliebe . Interesse geweckt? Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 12.10.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs . Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 32/0083/2025 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart senden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist. www.stuttgart.de/jobs
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