Hauptamtliche/r Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

  • Kelberg
  • Veröffentlicht am: 14. September 2025
Jobbeschreibung

Hauptamtliche/r Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Zur Verbandsgemeinde Kelberg (ca. 7.200 Einwohner) gehören 33 Ortsgemeinden.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 22. März 2026, in einer Urwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Kelberg für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 15/A 16 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 16 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 2. Februar 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (12. Januar 2026) im Mitteilungsblatt (Amtsblättje) der Verbandsgemeinde Kelberg öffentlich bekannt macht. Das Mitteilungsblatt kann unter www.vgv-kelberg.de eingesehen werden.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und/oder Wählergruppen des Verbandsgemeinderates über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 10. Oktober 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Kennwort „Bürgermeisterwahl“
Dauner Straße 22, 53539 Kelberg

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