Präsidentin / Präsident der Hochschule

Hochschule GEISENHEIM University

Jobbeschreibung

Die Hochschule Geisenheim nutzt als erste Hochschule „Neuen Typs“1 in einzigartiger Weise Synergien zwischen Bildung, Praxis und Forschung. Dabei profitieren die Akteure von einer hohen Interdisziplinarität. In den weit gefächerten Studienangeboten steht in den Bachelor-Studiengängen eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte und berufs­qua­li­fi­zierende Lehre im Vordergrund. Weiterführende Qualifikationen in Masterstudiengängen basieren auf profilbildender, grundlagenorientierter und international ausgerichteter Forschung. Die Hochschule Geisenheim besitzt eigenes Promo­tions­recht.

Die Hochschule Geisenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Präsidentin / einen Präsidenten (m/w/d).

Wo? Geisenheim in der Kulturregion Rheingau (Metropolregion Rhein-Main)
Wie? Vollzeit, Bes.Gr. W L2 HBesG. Darüber hinaus können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden.


Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule gem. § 44 HessHG nach außen und ist Dienstvorgesetzte oder -vorgesetzter des Personals der Hochschule. Nach § 45 HessHG kann zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruf­lichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist, sowie zu Beginn der Amtszeit die Altersgrenze nach § 33 Abs. 3 HBG nicht überschritten hat. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Erweiterten Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der gegenwärtige Amtsinhaber scheidet aus Altersgründen aus.


Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene, überzeugungsstarke wie integrierende und vernetzende Persön­lich­keit mit mehrjähriger Erfahrung im Management an einer Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation. Sie soll sich den Kernaufgaben der Hochschule Geisenheim in Lehre, Forschung und Transfer verpflichtet wissen. Als Hochschule „Neuen Typs“ wünschen wir uns innovative Impulse aus verschiedensten Blickwinkeln im gesamten Aktionsradius unserer Handlungsfelder. Hierzu erwarten wir, dass die Bewerberin oder der Bewerber sich mit großem Engagement den besonderen Herausforderungen der Hochschule Geisenheim stellt. Mit Blick auf die vielfältigen Fachgebiete und Außen­beziehungen der Hochschule sind Führungsqualitäten, Moderations- und Kooperationsfähigkeit sowie diplomatisches Geschick gefordert. Als Teil des Präsidiums arbeitet die Präsidentin oder der Präsident vertrauensvoll mit internen und externen Gremien zusammen.


Das Amt als Präsidentin oder Präsident ist der Besoldungsgruppe W L2 HBesG zugeordnet. Darüber hinaus gilt für die Zahlung von Funktionsleistungsbezügen § 5 HLeistBV. Die finale Vergütung wird mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur verhandelt, wobei die Summe die Obergrenze der Besoldungsstufe B 5 HBesG nicht überschreiten darf.

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