Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d) für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz

Regierung von Oberbayern

Jobbeschreibung

Für das Landratsamt Eichstätt suchen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/n

Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d) für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz
zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes oder mit bereits abgeschlossenem Vorbereitungsdienst

Während des Vor­bereitungs­dienstes erhalten Sie in Theorie- und Praxis­seminaren Kenntnisse für Ihre zukünftige Tätigkeit als Technische/r Oberinspektor/in (m/w/d) des Fach­gebiets Technischer Umwelt­schutz. Der erfolg­reiche Abschluss der Qualifikations­prüfung nach Abschluss des Vor­bereitungs­dienstes ermöglicht Ihnen bei Vorliegen der beamten­recht­lichen Voraus­setzungen die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis auf Lebens­zeit. Mehr Informationen zum Ablauf des Vor­bereitungs­diensts und der Tätigkeit finden Sie unter regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/z/z2-1/ausbildungsinformationen/2023-11-07_ausbildung_toi_techn-umweltschutz.pdf.


  • Integrierter Umwelt­schutz bei industriellen Anlagen mit dem Schwer­punkt Immissions­schutz
  • Mitwirkung bei Ge­nehmigungs­verfahren nach dem Bundes-Immissions­schutz­gesetz
  • Beteiligung am Vollzug der Störfall­verordnung
  • Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissions­schutz­gesetz
  • Stellungnahmen zu Fach­fragen des Lärm­schutzes, zur Luft­rein­haltung, Abfall­wirtschaft und zur Anlagen­sicherheit
  • Beteiligung im Rahmen von Plan­verfahren als Träger öffentlicher Belange
  • Bearbeitung von Anfragen durch Bürge­rinnen und Bürger, ins­besondere im Bereich Lärm und Luft­ver­un­reinigungen
  • Durchführung von Lärm­messungen

  • Bachelor of Science / Engineering oder Diplom-Ingenieur/in (m/w/d) (FH) (ein bereits vor­liegender höher­wertiger Abschluss ist un­problematisch) mit Schwerpunkt Umwelt­technik / Verfahrens­technik oder ver­gleich­bare Studien­richtungen mit umwelt­schutz­technischen Lehr­inhalten (wie Physikalische Technik, Chemie, Physik, chemische Verfahrens­technik oder Maschinen­bau mit Vertiefung Technischer Umwelt­schutz) bzw. ein zeitnaher Erwerb dieser Qualifikation oder
  • Beamter/-in (m/w/d) der 3. Qualifikations­ebene in der Fach­lauf­bahn Natur­wissen­schaft und Technik, fachlicher Schwer­punkt bau­technischer- und umwelt­fachlicher Verwaltungs­dienst, Fach­gebiet Technischer Umwelt­schutz
  • Erfüllen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen
  • Uneingeschränkte Fähigkeit und Bereit­schaft für Außen­dienst­einsätze und Anlagen­überwachungen (z. B. Schwindel­freiheit, keine Höhenangst) unter allen Witterungs­bedingungen
  • Führerschein der Klasse B

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere Excel, Datenbanken)
  • Fähigkeit zum strukturierten, ziel­ge­richteten und selbst­ständigen Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Ver­handlungs­geschick, sicheres Auftreten
  • Sehr gutes Verständnis von Gesetzes­texten und gewandte Aus­drucks­weise in Wort und Schrift
  • Großes Engagement und hohe, auch körperliche Belast­barkeit

  • Vom 01.01.2026 bis 31.03.2027 temporär den Anwärter­grund­betrag bis zur voraus­sicht­lichen Ernennung zum / zur Beamten/-in (m/w/d) auf Probe und Einweisung in eine Planstelle der Wertigkeit A 10 am 01.04.2027; mehr Informationen finden Sie unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für externe Bewerber/innen (m/w/d) im Beamten­verhältnis die Möglich­keit einer Über­nahme bis Besoldungs­gruppe A 11; der Versetzungs­zeit­punkt richtet sich nach dem je­weiligen Frei­werden der Stelle
  • Jahres­sonder­zahlung
  • JobBike Bayern
  • Interessante und viel­seitige Aufgaben, ver­antwortungs­volle Tätig­keiten und Ein­bindung in Ent­scheidungs­prozesse
  • Entwicklungs- und Fort­bildungs­möglich­keiten
  • Einen sicheren und modernen Arbeits­platz
  • Flexible Arbeits­zeit­modelle

Die Stellen sind grund­sätzlich teil­zeit­fähig, sofern durch Job­sharing die ganz­tägige Wahr­nehmung der Aufgaben gesichert ist. Während des Vor­bereitungs­dienstes kann die Arbeits­zeit gemäß § 12 FachV-btuD nicht auf weniger als 75 % der regel­mäßigen wöchent­lichen Arbeits­zeit reduziert werden.

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