Jobbeschreibung
An der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth studieren rund 6.400 Menschen mit mehr als 200 Professorinnen und Professoren. Lehre und Forschung zeichnen sich durch innovative Ansätze, kooperative Zusammenarbeit und eine zugewandte Haltung aus. In allen Bereichen fördert die Hochschule Kompetenz und Vielfalt. Die Jade Hochschule entwickelt aufgrund der herausragenden Bedeutung der Künstlichen Intelligenz bis zum Jahr 2030 eine Identität als KI‑Hochschule und setzt diese Identität in allen Arbeitsbereichen um.
Professur (m/w/d) für das Gebiet Bauphysik
Bes.-Gr. W2 | Kennziffer BGG81
Die Professur ist an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth im Fachbereich Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie in der Abteilung Bauwesen am Campus Oldenburg zum 1. März 2026 zu besetzen.
- Vertretung des Fachgebiets „Bauphysik“, insbesondere in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Abteilung Bauwesen
- Übernahme von Modulen des Grundstudiums
- Entwicklung weiterer, auch englischsprachiger Lehrveranstaltungen/Module
- Entwicklung digitaler Lernformate und deren Einbindung in die Präsenzlehre
- Aufbau von Forschungsaktivitäten im Bereich der Denomination bei einem intensiven Austausch mit der Praxis
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Studiengänge des Fachbereichs, der internationalen Zusammenarbeit sowie in der akademischen Selbstverwaltung
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber vertritt in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Abteilung Bauwesen das Fachgebiet Bauphysik.
Erforderliche Voraussetzungen:
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren richten sich nach § 25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG):
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
- die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Natur- oder Ingenieurwissenschaften, idealerweise Bauingenieurwesen oder Physik, wird vorausgesetzt.
Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse und berufspraktische Erfahrungen in mindestens zwei der Bereiche Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz oder Brandschutz.
Sie bringen idealerweise mit:
- Kenntnisse des baulichen Wärmeschutzes inklusive rechtlicher Grundlagen und konstruktiver Durchbildung
- Kenntnisse des Feuchteschutzes
- Kenntnisse der Bau- und Raumakustik sowie der Anforderungen an den Schallschutz
- Kenntnisse im Brandschutz inklusive seiner Anwendung in Brandschutzkonzepten
- Erfahrungen im Umgang mit aktueller fachspezifischer Software
- soziale und interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit, reflektierte persönliche Authentizität und sicheres Auftreten im Kontakt mit unterschiedlichen Zielgruppen
- Lehre in kleinen Gruppen
- einen forschungsaffinen Fachbereich mit einem jungen und motivierten Kollegium
- eine gute Laborausstattung speziell für Bauphysik
- einen unbefristeten und sicheren Arbeitsplatz mit der Möglichkeit der Verbeamtung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Stelle ist teilzeitgeeignet
- ein Neuberufenen-Programm mit Team-Coachings als Hilfestellung zum Einstieg, insbesondere zur Vernetzung innerhalb der Hochschule und zur didaktischen Weiterbildung
Wir treten aktiv für Gleichstellung und personelle Vielfalt in der Wissenschaft ein und verfolgen das strategische Ziel, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen. Entsprechend freuen wir uns über Bewerbungen qualifizierter Frauen. Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten, Tel. +49 441 7708‑3340, gibt auf Anfrage weitere Auskünfte.
Die Bewerbungen Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter werden bei sonst gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, wenn die übrigen beamten- oder tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
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