Jobbeschreibung
Der Kreis Minden-Lübbecke mit seinen rund 1.900 Mitarbeitenden versteht sich als moderne Dienstleistungsverwaltung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in den elf Städten und Gemeinden des Mühlenkreises. Als verlässlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber bieten wir Ihnen vielseitige und abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern unserer Kreisverwaltung an.
- Stellvertretende Amtsleitung sowie inhaltliche Führung und Steuerung der Arbeitsgruppe Vermittlung
- Beteiligung an der Entwicklung der geschäftspolitischen und strategisch-konzeptionellen Ausrichtung des Amtes proArbeit Jobcenter
- Vorrausschauende Optimierung der Gesamtstrukturen im Hinblick auf Veränderungsprozesse, hier insbesondere Optimierung der Kundenprozesse und Sicherstellung der Qualitätsstandards
- Motivierende und wertschätzende Führung der rund 100 Mitarbeitenden, dabei unmittelbare und mittelbare Führung
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit internen und externen Beteiligten aus der regionalen Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Verwaltung und mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege
Das bringen Sie mit:
Befähigung für die Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals höherer allgemeiner Verwaltungsdienst) oder
Erstes Juristisches Staatsexamen und Zweites Juristisches Staatsexamen jeweils mit mindestens der Note „befriedigend“ oder
Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (Universität/ Master) der Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften bzw. einer für die Aufgabenerledigung förderlichen Fachrichtung oder
Abschluss des Verwaltungslehrgangs II mit zusätzlicher Modularer Qualifizierung und
Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen und -abläufe einer öffentlichen Verwaltung durch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer Behörde oder vergleichbaren Institution.
Gut zu wissen:
Die Besoldung im Beamtenverhältnis erfolgt je nach vorliegender persönlicher Laufbahnbefähigung bis A 15 LBesG NRW. Die Eingruppierung als Tarifbeschäftigte*r erfolgt je nach vorliegenden persönlichen Voraussetzungen (insb. Qualifikation/Erfahrung) unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Bestimmungen bis EG 15 TVöD-V;
Im Fall der Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften, ist eine ganztägige Besetzung der Stelle sicherzustellen.
Bereitschaft sich hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung den Erfordernissen des Arbeitsplatzes anzupassen, Bereitschaft zu dienstlichen Einsätzen außerhalb des Gleitzeitrahmens.
Auf derSstelle ist dezentrale Führung für sechs Standorte erforderlich.
Wünschenswert sind Führungserfahrung und Kenntnisse/Fachwissen in den Bereichen SGB II, Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Beschäftigungsförderung sowie Arbeitsmarktpolitik/arbeitsmarktlicher Instrumentarien/Arbeitsmarktprogramme.
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