Küchenhilfskraft / Raumpfleger (w/m/d)

Jobbeschreibung

Wir suchen für unseren Dienstort im Raum Starnberg mehrere

Mitarbeiter / Mitarbeiterin (w/m/d) als Küchenhilfskraft und für die Raumpflege
Bewerbungsschluss: 30.07.2025

Unsere Aufgabe ist:
Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu beschaffen, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen, Analysen und Briefings zur Verfügung zu stellen.


  • Raumpflegearbeiten im Innenbereich von
    • Wohnheimzimmern einschließlich Bettwäschewechsel
    • Wäschepflege, insbesondere Waschen von Tisch- / Bettwäsche sowie Handtüchern und Vorhängen
    • Bügeln mit Bügelmaschine
    • Reinigen von Küche und Küchennebenräumen und zugehörigen Sanitärbereichen
    • Reinigen von Seminarräumen
  • Reinigung von Verglasungen im Innenbereich
  • Abfallentsorgung
  • Mitwirkung bei Feststellung des Bedarfs an Reinigungsmitteln und deren Lagerung
  • Tätigkeiten als Küchenhilfskraft
    • Mithilfe bei der
      • Vor- und Zubereitung von Speisen und Getränken
      • Ausgabe von Speisen und Getränken
      • Geschirrreinigung

Wir setzen grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich schnell und eigenständig in neue Fachbereiche und Aufgabenstellungen einzuarbeiten.


  • Zwingende Voraussetzungen:
    • die deutsche Staatsangehörigkeit
    • die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zu unterziehen.
  • Wünschenswerte Voraussetzungen:
    • Erfahrung auf dem Gebiet der Haushalts- und Gebäudereinigung
    • Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
    • Teamfähigkeit
    • Leistungsbereitschaft

  • Mitarbeit bei einem besonderen Arbeitgeber mit äußerst vielfältigen Tätigkeitsfeldern
  • Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 5
  • Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung Ihrer Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 16 TVöD
  • Zahlung einer monatlichen Sonderzulage für Beschäftigte der Nachrichtendienste des Bundes
  • jährliche tarifliche Sonderzahlung (13. Monatsgehalt)
  • 30 Tage Urlaub
  • 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
  • betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • kollegiales, von Teamarbeit geprägtes Arbeitsumfeld
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung und die grundsätzliche Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen
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