Jobbeschreibung
Die Hochschule Biberach HBC ist eine Hochschule für angewandte Wissenschaften in den thematischen Schwerpunkten Bauwesen, Energie, Biotechnologie und Betriebswirtschaft.
2.500 Studierende studieren in vier Fakultäten und 16 Studiengängen an zwei verschiedenen Standorten.
Biberach ist eine lebendige große Kreisstadt in Oberschwaben. Gelegen im Dreieck Stuttgart-München-Bodensee ist Biberach Standort weltweit tätiger Unternehmen und bietet gleichzeitig ein attraktives Freizeitangebot.
An der Hochschule Biberach ist zum 01.03.2026 eine
W3-Professur
"Gebäudelehre und Entwerfen"
in der Fakultät Architektur und Energie-Ingenieurwesen zu besetzen.
Die Fakultät Architektur und Energie-Ingenieurwesen sucht eine Architektin/einen Architekten, die/der sich durch eine klare entwurfliche und gebäudekundliche Kompetenz auszeichnet und ein eigenständiges realisiertes architektonisches Werk aufzeigen kann.
Es wird erwartet, dass sie/er dieses eigene Wissen auch mit Blick auf gegenwärtige und künftige Herausforderungen der Profession vermitteln kann. Eine ausgewiesene Kompetenz, Inhalte methodisch und didaktisch in der Architekturlehre engagiert zu vermitteln, ist Bedingung. Der Studiengang Architektur begrüßt dabei ausdrücklich auch die Bewerbung von Positionen, deren Werk sich noch im Aufbau befindet.
In der Grundlehre verankert soll die Professur die wesentlichen Grundlagen für ein Verständnis von architektonischen Typologien in ihrer strukturgebenden Rolle des architektonischen Projektes vermitteln. Verortung von Architektur im historischen, sozialen, kulturellen Kontext und Bezüge zu gesellschaftsrelevanten Diskursen sind Teil der Lehre. Schwerpunkte können dabei in der Diskussion zu den Prinzipien des Wohnungsbaus, Öffentlichen Bauten oder Bildungsbauten liegen.
Die Lehre im Rahmen der Professur ist im Bachelor- und Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt ressourcenschonendes Bauen angesiedelt. Die Professur umfasst Aufgaben in der Grundlehre sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten und Entwurfsstudios. Eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation wird erwartet. Neben einem großen Engagement für Lehre und Forschung wird die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung vorausgesetzt.
Die Professuren der Hochschule umfassen die Übernahme von Grundlagenfächern, von englischsprachigen Lehrveranstaltungen, die Mitarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, das Einwerben von Drittmitteln in den strategischen Entwicklungsbereichen der HBC sowie die aktive Beteiligung an den Aufgaben der Selbstverwaltung der Hochschule.
Bewerber*innen haben die Dienstaufgaben von Hochschullehrer*innen gemäß § 46 LHG zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen
- ein fachlich der Stelle entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in Lehre oder Ausbildung nachzuweisen ist,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion oder durch gleichwertige, wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen nachgewiesen wird,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Im Falle einer erstmaligen Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis i. d. R. zunächst drei Jahre in einem Beamtenverhältnis auf Probe nach § 50 Abs. 1 LHG wahrgenommen. Bei erwiesener Eignung und Fortbestehen der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen ist danach die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beabsichtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine unmittelbare Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.
Die Hochschule Biberach strebt einen höheren Anteil von Frauen in Professuren an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Hochschule bekennt sich zu Inklusion und Diversität; Vielfalt ist uns ein besonderes Anliegen. Als familiengerechte Hochschule fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerber*innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berufen.
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