Jobbeschreibung
Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäftsbereich Bundesforst am Arbeitsort Oberaula zum 1. August 2025 eine/einen:
Forstwirtin / Forstwirt (w/m/d) für Südwesthessen/Landkreis Gießen, Wetterau-Kreis und den Bereich zwischen Friedberg u. Gießen
(Entgeltgruppe 5 TVöD Bund, Kennung: KOSB 2000 41, Stellen‑ID 1334771)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte. Innerhalb der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortet der Geschäftsbereich Bundesforst bundesweit das Geländemanagement für die Wald- und Offenlandflächen des Bundes. Als ressortübergreifender Dienstleister agiert der Bundesforst auch als Fachberater für die zuständigen Institutionen.
Standardtätigkeiten im Bereich der Bestandesbegründung, Bestandespflege, Holzernte, Naturschutz, dem Jagdbetrieb und sonstigen Betriebsarbeiten u. a.
- Waldverjüngung und -pflege, Waldbau
- Waldschutz
- Natur- und Landschaftsschutz, Biotoppflege
- Holzernte
- Allgemeine Betriebsarbeiten sowie Jagdbetrieb
Tätigkeiten der Regel- und Sonderkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherung (nach abgeschlossener aufgabenspezifischer Weiterbildung in Fragen der Verkehrssicherung)
- Durchführung und Dokumentation von Baumkontrollen an öffentlichen Straßen, Wasserstraßen, Wander-, Rad- und Reitwegen sowie im Umfeld baulicher Anlagen, einschließlich der Erstellung von Begangsprotokollen
- Einstufung von Einzelbäumen in Gefährdungskategorien
- Identifizierung erforderlicher Maßnahmen zur Verkehrssicherung
Qualifikation:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirtin bzw. Forstwirt (w/m/d) und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
Fachkompetenzen:
- Kenntnisse forstlicher Arbeitsverfahren und ‑abläufe sowie im Umgang mit forstlichen Arbeitsmitteln
- Kenntnisse Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit in der Waldarbeit
- Kenntnisse der PEFC-Zertifizierungsrichtlinie
- PC-Grundkenntnisse bzw. Bereitschaft, diese zu erwerben
- Kenntnisse im Umgang mit Kartenmaterial
- Kenntnisse der für den Aufgabenbereich forstrelevanten Rechtsnormen (z. B. Bundes- und Landeswaldgesetz, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, Arbeitsschutz- und ‑sicherheit in der Waldarbeit, Unfallverhütungsvorschriften), Regel Waldarbeit (UVV)
- Kenntnisse im Naturschutz und der Landschaftspflege
Weiteres:
- Körperliche/gesundheitliche Eignung
- Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Gutes Organisationsgeschick
- Gute Auffassungsgabe
- Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, zielorientiert und sicher zu arbeiten
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Kunden‑/Adressatenorientiertes Verhalten
- Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit
- Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B sowie die Bereitschaft zum selbständigen Führen von Dienstkraftfahrzeugen
- Bereitschaft zur Teilnahme an (ggf. mehrtägigen) Fortbildungen, u. a. zum Thema „Verkehrssicherung an Bäumen“
- Bereitschaft zum überörtlichen Einsatz mit zeitweiser Abwesenheit vom Wohnort (mehrtägige Dienstreisen)
- sowie zur Teilnahme an ein- und mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung
- Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des Bundes
- Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
- Betriebliche Altersversorgung
- Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
- 30 Tage Urlaub
- Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Vorsorgemaßnahmen
- Zuschuss zum DeutschlandJobTicket (DJT)
Gemäß § 3 Nr. 9 Abs. 3 Satz 4 TV‑Wald Bund (zu § 44 TVöD) wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Gewährung einer Entfernungsentschädigung auch ein anderer Ort als die Wohnung im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann. Auch aus Fürsorgegründen wird daher die Bereitschaft erwartet, den Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes zu legen.
Mehr