Anerkennungsjahr Soziale Arbeit Berufspraktikum in der Jugendgerichtshilfe und im Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen

Jobbeschreibung

Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege.

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und ihre Eltern vor, während und nach dem Strafverfahren. Der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) betreut Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein nach Deutschland einreisen. Neben dem Schutz, der weiteren Abklärung und der Versorgung der Minderjährigen ist die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und das Eingewöhnen in eine fremde Gesellschaft Bestandteil der Arbeit. Der Arbeitsbereich JGH und umA arbeitet in einem Team; das Anerkennungsjahr wird zu gleichen Teilen in beiden Arbeitsfeldern betreut werden.


Die Kern-Aufgaben der JGH im Überblick:

  • Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem SGB VIII durch Beratung, Begleitung und Betreuung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender (14 bis 20 Jahre) sowie ihrer Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Stellungnahmen bezüglich der psychosozialen Reifeentwicklung sowie Darstellung des sozialen Umfeldes der Betroffenen und der erzieherischen Möglichkeiten vor Gericht
  • Hilfestellung bei Problemen in der Schule, der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
  • Vermittlung weiterer Hilfsangebote (u. a. Berufs-, Drogen- und allgemeine Lebensberatung)
  • Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Unterstützung der beteiligten Fachbehörden durch Beratung und Stellungnahmen
  • Förderung der Verfahrensabwicklung ohne Gerichtsverhandlung (Diversion), z. B. durch Betreuungsweisung, Konfliktschlichtung (Täter-Opfer-Ausgleich), Schadenswiedergutmachung, Vermittlung und Überwachung angeordneter Weisungen und Auflagen
  • Vermeidung von Untersuchungshaft durch entsprechende alternative Angebote, Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden in U-Haft und Strafhaft, Förderung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe

Die Kern-Aufgaben im Arbeitsbereich umA im Überblick:

  • Vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
  • Einleitung und Durchführung des Clearingverfahrens
  • Antragstellung beim Vormundschaftsgericht
  • Beratung, Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII
  • Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen
  • Überleitung in die Verselbstständigung durch Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit
  • Motivation für die Arbeit im öffentlichen Dienst bei unserer Stadtverwaltung
  • Auseinandersetzung mit dem Leitbild unserer Stadtverwaltung
  • Geschick im Umgang mit Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern und ein hoher Grad an Sensibilität gegenüber verschiedenen Kulturen
  • Selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Flexibilität
  • Reflexions- und Kritikfähigkeit zur Sicherung der Qualität Ihrer Arbeit
  • Interesse an Rechtsvorschriften und Verwaltungsaufgaben
  • Sorgfalt, Zuverlässigkeit und eine gute Auffassungsgabe
  • Planvolle, systematische Arbeitsweise, auch in stressigen Situationen und beim Lösen rechtlicher Fragestellungen
  • Fundierte Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, mindestens deutsches Sprachniveau nach C 1

  • Attraktive Praktikumsvergütung, derzeit rund 2.026 € brutto im Monat
  • Jahressonderzahlung in Höhe von rund 82 % der Praktikumsvergütung sowie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
  • 39-Stunden-Woche (Vollzeit) inkl. Freistellung für Begleitveranstaltungen an Ihrer Hochschule sowie flexible Arbeitszeiten
  • Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung nach Absprache mit dem Praxisreferat Ihrer Hochschule und der Leitung der JGH
  • 30 Tage Erholungsurlaub und einen Zusatzurlaubstag sowie zwei weitere Regenerationstage
  • Kompetente Praxisanleitung mit konstruktivem Feedback, Mitarbeit in einem engagierten Team in modern ausgestatteten Büros und ein wertschätzender Umgang entsprechend unseres Leitbildes
  • Kontinuierliche Förderung Ihrer Kompetenzen und Qualifikationen durch Fortbildungsangebote
  • Gesundheitsangebote, Tablet zur Nutzung während der Praxis- und Theoriephasen, Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Betreuungsplatz für Ihr Kind
  • Mindestens 1 Jahr Weiterbeschäftigung nach abgeschlossenem Anerkennungsjahr und vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
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