Techniker*in Gewässerschutz

Landeshauptstadt Düsseldorf

Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Techniker*in Gewässerschutz

für das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

EG 9b TVöD

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt weitgehend alle städtischen Aufgaben des ordnungsbehördlichen, betrieblichen und vorsorgenden Umweltschutzes wahr.

Die Abteilung ,,Gewässerschutz und Altlasten‘‘ ist als Untere Umweltschutzbehörde für die wasser-, abfall-, bodenschutz-, immissionsschutz- und fischereirechtlichen Aufgaben zuständig. Zudem werden Grundlagendaten zum Gewässerschutz erhoben und ausgewertet und unter Berücksichtigung der Klimaveränderungen Maßnahmen zum Beispiel im Hochwasserschutz und zur Niederschlagswasserbewirtschaftung getroffen.

Eine gemeinschaftliche Bearbeitung der anstehenden Aufgaben und Projekte in einem engagierten, qualifizierten und leistungsbereiten Team in angenehmer und vertrauter Arbeitsatmosphäre sind wichtiger Bestandteil unseres Arbeitens.


  • Betreuung des städtischen Grundwassermessstellennetzes mit derzeit rund 12.000 Pegeln inklusive Neubau und Reparatur von Grundwasserpegeln
  • Erhebung von Grundwasserstandsdaten mittels rund 600 digitaler Datensammler und Handmessungen
  • EDV-technische Auslese, Pflege und Auswertung der Grundwasserstandsmessungen inklusive der Erarbeitung von Auswertungssystematiken
  • Beratung der Bürgerschaft bei durch Nässeschäden betroffenen Gebäuden.

  • staatlich geprüfte*r Techniker*in Fachrichtung Umweltschutz, Biologie, Chemie oder vergleichbare Fachrichtungen
  • gute Kenntnisse der einschlägigen Fach- und Rechtsgebiete
  • gute körperliche Konstitution und handwerkliches Geschick für die Feldarbeit
  • Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, selbstständig, eigeninitiativ, systematisch und zielgerichtet zu arbeiten
  • gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in die verwendeten Fachprogramme einzuarbeiten
  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B sowie die Bereitschaft der Nutzung eines Dienstwagens. Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung.

Mehr