Techniker*in Betriebliche Überwachung

Landeshauptstadt Düsseldorf

Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Techniker*in Betriebliche Überwachung

für das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

EG 9b TVöD

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt weitgehend alle städtischen Aufgaben des ordnungsbehördlichen, betrieblichen und vorsorgenden Umweltschutzes wahr.

Die Abteilung ,,Betrieblicher Umweltschutz und Verkehrslärmschutz‘‘ mit ihren 3 Sachgebieten tritt als Untere Umweltschutzbehörde unter anderem mit dem Immissionsschutzrechtlichen, wasser- und abfallrechtlichen Aufgaben gegenüber Düsseldorfer Gewerbe- und Industriebetrieben auf.

Es ist sowohl eine Stelle in Vollzeit wie auch eine Stelle in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 jeweils unbefristet zu besetzen. Darüber hinaus sind grundsätzlich auch weitere Teilzeitmodelle möglich.


  • Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften (Kennzeichnungs- und Abgabevorschriften) im Einzelhandel (Handel unter anderem mit Gefahrstoffen, Bioziden, Wasch- und Reinigungsmittel)
  • Entwicklung und Fortschreibung eines Inspektionsplanes sowie eines internen Qualitätsmanagements für Überwachungen nach Chemikalienrecht
  • Überwachung abfallrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnung und Stoffbeschränkung im Einzelhandel bei Elektro- und Elektronikartikeln
  • Austausch mit anderen Überwachungsbehörden,
  • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden über gewerbliche Anlagen - in den Rechtsbereichen Immissionsschutz (unter anderem Lärm, Licht, Gerüche und Erschütterungen), Abfallrecht und Wasserrecht
  • Teilnahme an der Umweltalarmbereitschaft.

  • staatlich geprüfte*r Techniker*in Fachrichtung Umweltschutz, Chemie, Biologie, Pharmazie oder vergleichbare Fachrichtungen
  • Sachkundenachweis nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung oder die Bereitschaft, diesen kurzfristig zu erwerben (Fortbildungskosten werden übernommen)
  • gute Kenntnisse der einschlägigen Fach- und Rechtsgebiete beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick sowie geübt im Umgang mit Konfliktsituationen
  • ein gutes Verständnis für technische und fachübergreifende Zusammenhänge
  • gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in die verwendeten Fachprogramme einzuarbeiten
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B sowie die Bereitschaft der Nutzung eines Dienstwagens.

Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.


Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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