Küchenkraft (m/w/d)

Jobbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 325.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungsraum mit über zehn Millionen Einwohner*innen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist geprägt durch viele kleinere und mittelgroße Fließgewässer in einer reich strukturierten Mittelgebirgslandschaft mit zahlreichen Wäldern und viel extensiver Landwirtschaft.

Bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist im Fachbereich VI „Immobilien, Umwelt und Abfall, Kataster und Geoinformationen“ innerhalb der Abteilung „Immobilien und Zentrale Dienste“ im Sachgebiet 17/3 „Technisches und Infrastrukturelles Immobilienmanagement“ zum 01.09.2025 die Stelle einer

Küchenkraft (m/w/d)

zur Verstärkung des Mensateams in der kreiseigenen Förderschule Kämperfeld (HeinrichHeine-Str. 2, 58456 Witten) zu besetzen.

Bei der Stelle handelt es sich um eine unbefristete Tätigkeit.


  • Vor- und Zubereitung der angelieferten Speisen
  • Herrichtung der Salatbuffets
  • Essensausgabe an die Besucher der Mensa
  • Reinigung, insbesondere der Mensaküche und der zugehörigen Küchenräumlichkeiten
  • Reinigung des Inventars (Geschirr & Küchenutensilien)

  • Interesse am Kochen
  • Erste Erfahrungen in der Küche von Vorteil
  • Sie behalten auch in hektischen Momenten einen kühlen Kopf
  • Zuverlässigkeit, Motivation und ein Auge für Sauberkeit

Gesucht wird eine engagierte und zuverlässige Mitarbeiterin bzw. ein engagierter und zuverlässiger Mitarbeiter.


Eingruppierung: Entgeltgruppe 2 TVöD-V

Umfang der Arbeitszeit: 23 Wochenstunden

Die Arbeitszeiten sind in der Regel montags bis donnerstags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr und freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr abzuleisten. In den Sommerferien fällt üblicherweise keine Tätigkeit an, sodass die unterrichtsfreie Zeit über Ausgleich aus dem Arbeitszeitkonto abgeleistet wird (sog. „Vorholzeit“).

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