Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (m/w/d) in Teilzeit mit 33 Wochenstunden

Bezirk Niederbayern

  • Landshut
  • Veröffentlicht am: 20. Juni 2025
Jobbeschreibung

Für das Institut für Schulische und Psychosoziale Rehabilitation (ISPR) am Bezirkskrankenhaus Landshut, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Sozialpädagogin / Sozialpädagogen (m/w/d)

im Gruppendienst der Heilpädagogischen Tagessstätte in Teilzeit mit 33 Wochenstunden.

Das ISPR (Institut für Schulische und Psycho­soziale Rehabilitation) ist eine Ein­richtung für Kinder und Jugend­liche mit emotionalen und sozia­len Entwicklungs­störungen. Wir betreuen Kinder, die aufgrund ihrer Pro­bleme in ihrer Herkunfts­schule nicht oder nicht ausreichend beschult und betreut werden können. In enger Koopera­tion mit der Schule für Kranke und der kinder- und jugend­psychia­trischen Instituts­ambulanz der Klinik für Kinder- und Jugend­psychiatrie bieten wir den Kindern und Jugendlichen ein Ganz­tagsangebot, das einen späteren Wieder­einstieg in den normalen Schul­betrieb ermöglichen soll.


  • Einzel- und Gruppenförderung gemäß festgelegter pädagogischer Ziele
  • Mitwirkung bei der Erstellung von pädagogischen Förderplänen und Entwicklungs­berichten
  • Elternarbeit

  • Abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin (FH) / Diplom-Sozial­pädagoge (m/w/d) (FH) oder als Bachelor of Arts Soziale Arbeit
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die besonderer Förde­rung bedürfen
  • Bereitschaft zur konsequenten Umsetzung pädago­gischer Maßnahmen
  • Ausgezeichnete kommunikative Fähig­keiten, Sozial­kompetenz sowie hohes Verant­wortungs­bewusstsein
  • Eigenverantwortung, Engagement und Kreativität
  • Freude an der Teamarbeit und an der Mitgestaltung unseres pädago­gischen Konzepts

  • Ein angenehmes Betriebsklima in einem kompetenten, kollegialen Team
  • Flexible Arbeitszeiten mit elektronischer Zeiterfassung zur best­möglichen Berück­sichtigung der Verein­barkeit von Familie und Beruf
  • Vergütung nach dem TVöD mit allen zusätzlichen Leistungen des öffent­lichen Dienstes (z. B. rein arbeit­geberfinanzierte Zusatz­versorgung [Betriebsrente], Leistungs­entgelt, Jahres­sonder­zahlung)
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